Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/068

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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und die Beweisstellen unmittelbar zusammen stellen muß, damit man ihre Übereinstimmung, ihre Identität gleichsam mit einem Blick übersehen könne. Das erstere geschieht wirklich bey Duchesne's Methode: die Beweisstellen werden fast immer wörtlich mitgetheilt: und daher hat auch diese Methode mit Recht so vielen Beyfall und fast allgemeine Nachahmung gefunden. Allein die genealogischen Säze und ihre Beweise können bey der Duchesneschen Methode einander nicht so nahe gebracht werden, daß man ihre Identität leicht und geschwinde wahrnehemn kan. Folglich läßt sich durch diese Methode die Kenntnis der genealogischen Wahrheit nicht bis zur Evidenz bringen.


§. 69.

Die eine Ursache von dem Mangel der Evidenz bey der Duchesneschen Methode ist diese, daß die genealogischen Säze nicht besonders ausgezeichnet werden, sondern blos in den Stammtafeln stehen: die andere Ursache aber ist, daß eine ganze Menge von Säzen zusammen gepreßt wird, an statt daß jeder Saz einzeln mit seinem Beweise erscheinen solte: such solten, da diese Vereinzelung der Säze in dem engen Raum einer Stammtafel nicht Plaz findet, alle Säze zusammen und von der Stammtafel abgesondert erscheinen. Man darf nur die nächste die beste Stammtafel in Köhlers genealogischen Disputationen (§. 15. Num. 2), oder in andern nach der Weise des Duchesne ausgearbeiteten genealogischen Werken, vor die Hand nehmen; so wird man bald die Unbequemlichkeit und Unsicherheit der Duchesneschen Methode wahrnehmen können. Ich wenigstens gestehe, daß ich sehr oft, um mich von der Wahrheit der genealogischen