Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/069

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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Säze zu überzeugen, manche Stelle 3 bis 4 mal habe durchlesen und durchdenken müssen. Jede Stammtafel macht hier ein Ganzes, und die dazu gehörigen Beweisstellen machen wieder ein besonderes Ganze aus: da doch beyde in der genauesten und sichtbarsten Verbindung stehen solten. Daß beyde Ganze zusammen gehören, wird blos dadurch bemerklich gemacht, daß in den Stammtafeln Numern sind, denen gleichlautende Numern in den besonders beygefügten Probationen entsprechen. Diese Numern stehen nun freylich in der Absicht da, um die Übereinstimmung, die Identität der genealogischen Säze in den Stammtafeln, und der Beweisstellen in den Probationen zu zeigen; allein da erstlich die Säze und die Beweise zuweit von einander entfernt sind, und zweytens unter jeder Numer meistens eine ganze Menge von Säzen und Beweisen zusammengefaßt worden ist: so sieht man zwar auf die Lezte und mit Mühe, eben das langweilige Hin- und Herschauen, und das wiederholte Lesen und Vergleichen der Säze und der Beweise hindert die Evidenz.


§. 70.

Noch mehr: die Duchesnesche Methode, ob sie gleich unter den sonst gebräuchlichen unstreitig den Vorzug hat, ist nicht nur unbequem, mühsam und der Evidenz hinderlich; sie ist auch unsicher und kan zu Irrthümern, oder wenigstens zu Erschleichung mancher Säze führen. Man prüfe nur die darnach ausgearbeiteten Stammtafeln, so wird man sehen, daß, bald aus Mangel einer genauen Zergliederung der Säze, bald wegen des Abstandes der Säze von den Beweisen, den Stammtafelmachern