Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01/015

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Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01
Eine Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck e.V. (GFKW).
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Nachrichten GFKW 01.djvu
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von Vagabunden, Deserteurs, Räubern und Wildschützen, auf die Beförderungen in der Gendarmerie, auf Kenntnis ihres besonderen Dienstes, militärische Eeschichtserzählungen usw. erstreckte. Er ist der Verfasser einer neuen, für den praktischen Dienst seiner Zeit sehr brauchbaren, aber schlecht benutzten Earte (folgt der in Anm. 4 an¬gegebene Titel). Seinem entarteten Landsmann«: Schalch gegenüber, gewann Tschudi, aus einer alten guten Schweizerfamilie im Fürstentum Neufschatel") gebürtig, außerordentlich viel an Wert und Achtung. Seine Physiognomie und besonders seine totenblasse Gesichtsfarbe sind zwar abschreckend, desto anziehender aber ist sein Herz für jeden, der ihn genauer kennt und geprüft hat. Was fern von ihm die Gendarmen sich öfters haben zu Schulden kommen lassen, wenn hier einer einen widerspenstigen Konskribierten totschlug und dort andere den unberufenen Spion und Verräter spielten, das konnte freilich nicht auf seine Rechnung geschrieben werden. Und doch war auch er im Allgemeinen weit mehr gefürchtet, als geachtet, weil die Ober-priester der hohen Polizei es einmal darauf angelegt hatten, sklavische Furcht gegen tiefe Verachtung einzutauschen und ihr Reich ebenso¬wenig auf die nötige Mischung von Ehrfurcht und Liebe zu gründen, als es vor Zeiten die Lehrer der Religion nur mit dem Schwelte in der Hand getan haben. In Paderborn, wo die Kosaken der Gendarmerie den Garaus machten und letztere schon bei Annäherung der ersteren ihrem Esta¬dlonchef vonTschudi nach und nach den Dienst versagten, endigte er seine westphälische militärische Laufbahn. Nachher schlich er noch einige Zeit in Cassel umher, bis er auch von hier abgehen mußte. Seitdem will man ihn und Schalch in Frankfurt a. M. gesehen haben, von wo aus der reinen Herzens") mit dem Unreinen") weiter über den Rhein gegangen sein mag")." Dieses an sich nicht ungünstige Urteil über von Tschudi scheint noch günstiger, wenn man berücksichtigt, daß in der angegebenen Quelle sonst nur sehr abfällige Urteile über die Offiziere und Beamten der Gendarmerie und der hohen Polizei gefällt werden. Von Tschudi war aber nicht, wie die Schmähschrift besagt, über den Rhein gegangen; er hatte sich vielmehr nach dem nahegelegenen Fürstentum Waldeck begeben, wo er, wie alle in Deutschland zurück¬gebliebenen Franzosen, unter Polizeiaufsicht stand. Als aber 1815 Napo¬leon 1. von Elba zurückkehrte und seinen Siegeszug durch Frankreich antrat, da glaubte man etwaigen feindseligen Handlungen dieser früheren Angehörigen napoleonischer Armeen zuvorkommen Zu müssen. So wurde denn auch von Tschudi, der hier und in der Folgezeit ") Das trifft nach obinen Angaben über die Herkunft der Familie nicht zu. '-') von, Tschudi. ") Schalch. ") a, a, O,, «3. 55.