Herforder Chronik (1910)/455

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Herforder Chronik (1910)
<<<Vorherige Seite
[454]
Nächste Seite>>>
[456]
Herforder Chronik 1910.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



1762

Der Oberst v. Wurm hat sofort seine Bereitwilligkeit erklärt, sich durch eine hierher geschickte Patrouille der hiesigen Stadt und Bürgerschaft anzunehmen.

Herford.

Der Magistrat spricht am 16. Juli 1762 dem Oberst v. Wurm seinen Dank aus und berichtet ferner, daß die Feinde um 1 Uhr ins Bergertor gekommen, dann gegen 4 Uhr aus dem Steintor beim Wickenkrug (?) vorbei und so weiter, wie es heißt, nach Melle marschiert seien. Es gingen Gerüchte, daß die Feinde im Lippischen und bei Rehme und Vlotho herumstreifen, es sei aber nichts Zuverlässiges bekannt.


Diese Husaren scheinen einen regelrechten Raubzug veranstaltet zu haben, denn bevor sie nach Herford gelangten, hatten sie, wie die Magistratsverhandlung vom 16. Juli ergibt, fünf zum englischen Detachement gehörige Marketender, die ihnen auf dem Wege von Salzuflen begegneten, ausgeplündert. Es haben sich aber an der Stelle des Überfalls hinterher viele Herforder eingefunden und weiter geplündert und dabei Kaffee, Zucker, Zitronen usw. genommen. Die Marketender klagten beim Magistrat und machten 50 Herforder namhaft, die an der Plünderung teilgenommen hatten. Den Ratsdienern wird aufgegeben, Umschau zu halten und die Herausgabe der fortgenommenen Waren zu veranlassen.


Auf den Bericht von dem Überfall erwidert die Kammer unter dem 17. Juli ungehalten: „Euer Bericht ist eingekommen ... Da Ihr aber wißet und Euch so ofte befohlen, daß von dergl. Zufällen auf das aller schleunigste Bericht erstattet werden soll; so habt Ihr sehr unrecht gehandelt, daß Ihr bei der Gelegenheit der an den hiesigen Kommendanten erlassenen Estafette nicht zugleich (erg. an uns) berichtet habt. In Absicht der Sicherheit der Kassengelder, und in Absicht anderer Vorfallenheiten ist unserer Kriegs- und Domainenkammer die schleunigste Nachricht ebenso nötig als dem hiesigen Kommendanten. Es wird Euch daher diese Nachlässigkeit verwiesen und besonders dem Consuli dirigenti (Oberbürgermeister) hierdurch befohlen, dergleichen Saumseligkeit sich nicht wieder zu Schulden kommen zu lassen.“

Gegen diesen barschen Verweis verteidigt sich der Magistrat, indem er auf die Kürze der Zeit, auf die rücksichtslosen Forderungen des französischen Rittmeisters, sowie auf die Vorspiegelung eines feindlichen „Überzuges“ (d. h. Überfalles) hinweist.


Die Plötzlichkeit dieses Überfalles, die Aufregung der Herforder welche seit Jahren gewachsen war, und noch durch die täglich aus dem Nachbarlande Lippe einlaufenden Meldungen über dort von Freund und Feind begangene Scheußlichkeiten und die bange Erwartung von allerhand Ungemach von seiten