Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/079

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 9.

Darmstadt, den 2. Mai 1885


Inhalt: Bekanntmachung, den Ausschlag der direkten Steuern für das Etatsjahr 1885/86 betreffend.



Bekanntmachung,
den Ausschlag der direkten Steuern für das Etatsjahr 1885/86 betreffend.
§ 1.

      In Gemäßheit des Finanzgesetzes vom 28. März laufenden Jahres soll jährlich an direkten Steuern auf die Mark Gewerb-, Kapitalrenten- und Einkommensteuerkapital der Betrag von Siebenzehn Pfennig, auf die Mark Grundsteuerkapital der Betrag von Fünfzehn Pfennig ausgeschlagen und nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.
      Hiernach berechnet sich die Gesammtsumme der direkten Steuern, mit Ausnahme der von den Steuerpflichtigen im Condominat Kürnberg zu zahlenden ständigen Steuern von 186 Mark, da die Summe sämmtlicher Gewerb-, Grund-, Kapitalrenten- und Einkommensteuerkapitalien im Großherzogthum sich auf 50 727 833 Mark festgestellt hat, auf 8 211 413 Mark 34 Pfennig, welche nach Maßgabe der auf die einzelnen Steuercommissariate kommenden Gewerb-, Grund-, Kapitalrenten- und Einkommensteuerkapitalien wie folgt vertheilt werden: