Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B118

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 15.


Ord
nun
gs-
Num
mer.M
Namen
der
Gemeinden.
Umlage
auf das gesammte Com-
munalsteuerkapital der
Ortseinwohner und
Forensen.
Sonstige Ausschläge.
Aus-
schlag.
Beitrag auf
1 Gulden
Normal-
steuer-
kapital.
Erh
eb.
-Zi
ele.
Aus-
schlag.
Beitrag auf
1 Gulden
Normal-
steuer-
kapital.
Erh
eb.
-Zi
ele.
Bezeichnung der Art des
Ausschlags und der
Repartitionsnorm.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
68 Weschnitz 400 16,576 4 a. 96
b. 32
5,585
9,365
4
4
Wie 1 b.
Wie 1 a.
69 a. Helmhof mit
Forstbezirk
b. Hohenstadt
c. Wimpfen a. Bg.
d. Wimpfen i. Thal
14000 18,0833 4
70 Zotzenbach 3750 32,519 4 a. 300
b. 5
2,868
22,222
4
4
Wie 1 a.
Wie 1 b.

      Vorstehende Uebersicht wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate Juni, August, Oktober und Dezember 1881 festgesetzt worden sind.
      Heppenheim, am 16. Mai 1881.

Großherzogliches Kreisamt Heppenheim.
Gräff.



Ordensverleihung.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 30. April dem Regierungsrath Maximilian Freiherrn von Gagern das Ritterkreuz 1. Classe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.

Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 19. April den Kammerdienern Ploetzer und Dauch, dem Sattelmeister Feldpusch, dem Leibkutscher Schmidt, den in Diensten Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Karl stehenden Hausmeister Winter und Leibkutscher Philipp die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der denselben von Seiner Hoheit dem Fürsten von Bulgarien verliehenen silbernen und dem Reitknecht Müller der bronzenen Verdienst-Medaille, -
2) am 28. April dem Oberförster der Oberförsterei Ernsthofen Alfred Preuschen die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Rothen Adler-Ordens 4. Classe, -
3) am 4. Mai dem Dr. med. Friedrich Krauß in Bessungen die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Rumänien verliehenen Officierkreuzes des Ordens "Stern von Rumänien" und der ihm von Seiner Hoheit dem Fürsten von Bulgarien verliehenen silbernen Verdienst-Medaille, - zu ertheilen.