Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B009

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 2.



a. einer Eisenbahn von Mannheim über Lampertheim und Biblis nach Frankfurt a. M. unter Benutzung der Riedbahn mit Abzweigung von Lampertheim direct nach Worms;
b. einer Eisenbahn von Erbach nach Eberbach und von Babenhausen nach Hanau, beide in Gemäßheit der Allerhöchsten Concessions-Urkunde vom 3. August 1875;
c. zu der Verlegung des Centralbahnhofs Mainz in die Neustadt mit entsprechenden Einmündungen für die Bahnen von Worms, Darmstadt, Aschaffenburg bezw. Frankfurt a. M., Bingen und Alzey in Gemäßheit des Ministerial-Erlasses vom 13./14. April 1876.

      Außerdem wurde der Gesellschaft von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen Concession ertheilt:

1) zur Uebernahme der Frankfurt-Hanauer Bahn durch Genehmigungs-Urkunde vom 12. August 1872;
2) zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn
a. von Frankfurt durch das Lorsbachthal nach Camberg,
b. von Mainz nach Wiesbaden zum Anschluß an die Bahn ad a.
durch Concessions-Urkunde vom 7. August 1872;
3) zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Eschhofen nach Camberg und zur selbstständigen Einführung der linksmainischen Bahn nach Frankfurt mit fester Ueberbrückung des Mains, durch Concessions-Urkunde vom 24. Februar 1873;
4) zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Eschhofen über Limburg, Hadamar und Hachenburg nach Troisdorf, nebst Abzweigung von Hachenburg nach Wissen, durch Concessions-Urkunde vom 4. December 1873.


II. Zusatz zu § 5.

       Das Actiencapital der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft wurde in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 15. April 1873 um Thlr. 7 000 000 = fl. 12 250 000 erhöht.

III. Zusatz zu § 7.

      Auf Grund des zwischen der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft und der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn-Gesellschaft unterm 27. December 1862 abgeschlossenen Fusionsvertrages, welcher die Allerhöchste Genehmigung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen unterm 12. August 1872 und die Allerhöchste Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs unterm 23. December 1872 gefunden hat, wurden die Prioritäts-Anlehen der letztgenannten Eisenbahn-Gesellschaft, und zwar:

1) ein 41/2 % Prioritäts-Anlehen vom 1. Februar 1854 im Betrag von fl. 600 000,
2)
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1. Juli 1850
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900 000,
3)
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5 %
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3. April 1871
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"
"
1 750 000

auf die Hessische Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft übernommen.

      Außerdem wurden folgende Anleihen aufgenommen:

1) In Gemäßheit Allerhöchster Concession vom 16. Januar 1874 ein 4 1/2 % Anlehen über
Mark 5.svg 11 400 000,
2)
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"
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9. December 1875 ein 5 %
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Mark 5.svg 10 000 000,
3)
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"
29. September 1876 ein 5 %
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Mark 5.svg 10 000 000,
4)
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8. Mai 1878
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Mark 5.svg 10 000 000,
5)
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15. Mai 1878
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"
Mark 5.svg 10 000 000.