Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B008

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 2.


Darmstadt, den 20. Januar 1880.



Inhalt: 1) Bekanntmachung, den sechsten Nachtrag zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft betreffend. - 2) Uebersicht, der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Bensheim. - 3) Uebersicht, der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen Bestreitung der Bedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Heppenheim. - 4) Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Büdingen. - 5) Ordensverleihung. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Ruhestandsversetzungen. - 8) Concurrenzeröffnungen.


Bekanntmachung,
den sechsten Nachtrag zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft betreffend.


      Nachdem die Hessische Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft in ihren Generalversammlungen vom 18. December 1871, 20. Februar 1872 und 22. April 1875 Zusätze zu den §§ 3, 5 und 7 der Statuten beschlossen hatte und Seine Königliche Hoheit der Großherzog dem betreffenden Nachtrag zu den Statuten die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruht haben, so wird dieser Nachtrag hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 3. Januar 1880.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
In Verhinderung des Ministerial-Präsidenten:
Meisenzahl.
Moyat.



Sechster Nachtrag
zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.
I. Zusatz zu § 3.

      Zur Ausführung der Beschlüsse der General-Versammlungen vom 18. December 1871, 20. Februar 1872 und 22. April 1875 ist der Gesellschaft die Allerhöchste Concession Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ertheilt worden zum Bau und Betrieb folgender Bahnen: