Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/124

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 9.


durch Urtheil vom 17. September 1859 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während eines Jahres nach erstandener Strafe und nach Ablauf der bestehenden.
6) Margaretha Peters, ohne Gewerbe, aus Gau-Algesheim, wegen hülfloser Geburt und dadurch veranlaßten Absterbens ihres Kindes, durch Urtheil vom 17. September 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
7) Maria Detzel, Näherin aus Kriegsheim, wegen einfachen Diebstahls und Versuchs eines solchen, durch Urtheil vom 5. October 1859 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren mit Schärfung.
8) Carl Jung, Scribent aus Bingen, wegen fortgesetzter Unterschlagung, durch Urtheil vom 2. November 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 8 Monaten.
9) Conrad Schäfer, ohne Gewerbe, aus Astheim, wegen fortgesetzten einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 7. December 1859 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten mit Schärfung.
10) Georg Engel, Taglöhner aus Langenthal im Königreich Preußen, wegen Landstreicherei und Widersetzung, durch Urtheil vom 21. December 1859 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach erstandener Strafe.
b. Von dem Großherzoglichen Bezirksgerichte Alzey:
1) Johann Kehr, Dienstknecht aus Pfeddersheim, wegen einfachen Diebstahls und Unterschlagung, durch Urtheil vom 18. August 1859 in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 6 Monaten, als Zusatz zu der gegen Kehr durch das Großherzogliche Assisengericht zu Mainz am 25. Juli 1859 erkannten 21/2 jährigen Zuchthausstrafe.
2) Magdalena Benz, Dienstmagd aus Westhofen, wegen Kindesaussetzung, durch Urtheil vom 7. October 1859 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.
3) Valentin Kemmeter, ohne Gewerbe, aus Eich, wegen Landstreicherei und Bruchs der Polizeiaufsicht, durch Urtheil vom 14. October 1859 in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach erstandener Strafe.
4) Katharina Landes, Näherin aus Worms, wegen fortgesetzten einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 9. December 1859 in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 15 Monaten.
5) Simon Weber, Küfer und Korbmacher aus Sausenheim im Königreich Bayern, wegen Diebstahls und Landstreicherei, durch Urtheil vom 9. December 1859 in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht aus die Dauer von 4 Jahren nach erstandener Strafe.
6) Johann Georg Müller, Schuhmacher aus Spiesheim, durch Urtheil vom 23. December 1859 wegen Landstreicherei, Bruchs der Polizeiaufsicht und Diebstahls in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 15 Monaten, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren nach erstandener Strafe und nach Ablauf der bereits gegen ihn erkannten Polizeiaufsicht.



Ertheilung eines Erfindungspatents.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

am 29. Februar dem Fabrikanten Eugen Langen zu Cöln das ausschließliche Recht zur Anwendung der durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterten Construction für einen Etagen-Rost zur Erzielung einer rauchlosen und vollständigen Verbrennung von Steinkohlen und anderen Brennmaterialien für den Umfang des Großherzogthums auf die Dauer von fünf Jahren zu ertheilen.