Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/031

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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a.) der Gemeindsglieder 5 kr. 1,213 pf.
b.) der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder 2 kr. 3,041 pf.
c.) der vormals steuerfreien 2 kr. 3,041 pf.
Gießen den 28. Juli 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Ausschlag der diesjährigen Communalbedürfnisse in der Gemeinde Langenhain und Ziegenberg.

Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zu den Communalbedürfnissen der Gemeinde Langenhain und Ziegenberg beträgt auf den Gulden Steuerkapitals:

1.) der Gemeindsglieder 5 kr. 2,980 pf.
2.) der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder 4 " 1,039 "
3.) der vorhin Steuerfreien 0 " 0,784 "
Gießen den 28. Juli 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.


Die Erhebung der diesjährigen Communalbedürfnisse der Gemeinden des Amts Gedern, ausschließlich des Orts Gedern.

Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zu den Communalbedürfnissen der Gemeinden des Amts Gedern beträgt auf den Gulden Ortssteuer-Kapital:

der Gemeinds-
glieder.
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder.
der vorhin Steuer-
freien.
a. der Gemeinde Glauberg 1 kr. 3,4521 pf. 1 kr. 0,7420 pf. 1 kr. 0,0788 pf.
b) " " Ranstadt - " 1,2890 " 1 " 1,6070 " 1 " 0,0080 "
c) " " Volkartshain 2 " 2,7900 " 1 " 1,3515 " 1 " 1,1799 "
d) " " Useborn 2 " 0,8618 " 1 " 1,8520 " - " 2,4539 "
Gießen den 4. August 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Goldmann.