Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/030

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Ausschlag der diesjährigen Communalbedürfnisse in dem Amte Moxstadt.

Der genehmigte Ausschlag zu den Communalbedürfnissen, einschließlich der successiven Capitalabtragungen, beträgt für das Jahr 1819 in den Ortschaften des Amts Moxstadt auf einen Gulden Ortssteuer-Kapital:



a.) zu Obermoxstadt
b.) zu Niedermoxstadt
c.) zu Heegheim
der Gemeinds-
glieder.
2 kr. 0,3180 pf.
1 kr. 0,3372 pf.
1 kr. 0,4310 pf.
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder.
5 kr. 3,7360 pf.
5 kr. 0,7772 pf.
1 kr. 3,6060 pf.
der vorhin
Freien.
- kr. 3,501 pf.
- kr. 3,139 pf.
1 kr. 3,606 pf.
Gießen den 28ten Juli 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Ausschlag der Communalbedürfnisse für das Jahr 1819. in den Ortschaften des Amts Büdesheim.

Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zu den Communalbedürfnissen und der allmähligen Tilgung der Gemeindsschulden beträgt in den Orten des Amts Büdesheim auf den Gulden Ortssteuer-Kapital:



1.) Zu Büdesheim
2.) Zu Rendel
3.) Zu Kaichen
der Gemeinds-
glieder.
- kr. - pf.
- kr. 1,0714 pf.
- kr. - pf.
der immer steuerbaren Nicht-
gemeindsglieder.
2 kr. 3,8931 pf.
2 kr. 0,3057 pf.
4 kr. 1,7096 pf.
der vormals Steuer-
freien.
1 kr. 3,2704 pf.
1 kr. 0,7394 pf.
3 kr. 0,3983 pf.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.

Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Ausschlag der diesjährigen Communalbedürfnisse für die Gemeinde Storndorf.

Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zu den Communalausgaben in der Gemeinde Storndorf, Patrimonialgerichts Storndorf, beträgt auf den Gulden Steuerkapitals: