Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/020

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Ausschlag Behuf der Zinsen von Kriegsschulden in der Gemarkung der Gemeinde Niederramstadt.

Auf Anstehen der Gemeinde Niederramstadt ist derselben unterm 23. v. M. gestattet worden, Behufs der Zinsen ihrer Kriegsschulden Einen Kreuzer 3 pf. auf den Gulden extraordinäres Landsteuerkapital Lit. b. in dem Umfange ihrer Gemarkung zu erheben.

Darmstadt den 16. Juli 1819.
Großherzogl. Hess. Landeskriegskosten-Commission der Provinz Starkenburg.
Bigeleben. Siebert.
Scherer.



Amtskosten-Ausschlag für die Jahre 1818 und 1819. im Amte Steinheim.

Nach hohem Regierungs-Reskripte vom 22ten May 1819. ad N. R. 5304 sollen zu Bestreitung der Amtskosten von den Jahren 1818 und 1819. 869 fl. 10 ¼ kr. einschließlich der Erheb- und Register-Fertigungs-Gebühren nach dem Steuerfuß eingebracht werden. Hiezu kommt auf einen Gulden Ortssteuer-Kapital ein Beitrag von

1,454 pf. in der 1ten Abtheilung und
1,412 pf. in der 3ten und 4ten Abtheilung.

welches den Steuerpflichtigen zur Nachricht bekannt gemacht wird.

Steinheim den 15ten Juli 1819.
Großherzoglich Hessisches Oberamt.
Gros.





Ausschlag der Armirungskosten des 2ten Bataillons Landwehr-Regiments Nr. 8.

Nach der Verordnung Großherzoglicher Regierung d. d. 5ten Juny 1819. ad N. R. 5866. sollen die Armirungskosten des 2ten Bataillons des Landwehr-Regiments No. 8. im Bataillons-Bezirke, wozu die Orte

Lengfeld,
Hering,
Sembd,
Groszimmern

gehören, in zwei Zielen nach dem Steuerfuße Lit. B. erhoben , und an die Haupt-Landwehrkasse abgeliefert werden; und kommt hiernach für das erste auf Martini dieses Jahrs fällige Ziel auf den Gulden Landsteuer-Kapital 0,81711 pf.

Welches hiermit verordnungsmäßig bekannt gemacht wird.
Umstadt den 15ten July 1819.
Großherzogl. Hessisches Oberamt.
Martin.