Oldenburg (Oldenburg)

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Oldenburg: historisch – familienkundliche Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung, Sprache, Kirche, biografische Aspekte, Archive, Quellen, Hinweise...

Dieser Artikel behandelt die Stadt Oldenburg im ehemaligen Land Oldenburg, offizieller Name: Stadt Oldenburg (Oldenburg), postalisch Oldenburg (Oldb).
Disambiguation notice Oldenburg ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Oldenburg (Begriffsklärung).

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Kreisfreie Stadt Oldenburg

Der nordwestliche Teil der Burg nebst Bergfried von 1607 an abgebrochen, alte Situation auf dem Stich von Peter Bast vom Jahre 1598 gut erkennbar
Stadt Oldenburg, neue Situation um 1645/1662 aus dem "Theatrum orbis terrarum, sive, Atlas novus" v. Willem Janszoon und Joan Blaeu, um 1645/1662


Name

  • 1108 Aldenburg, 1243 Aldenborg, 1312 Aldenborch. Friesisch Omersburch = Ammer-burg, Burg des Ammergaues (11. Jhdt.). [1]

Landschaftslage

Oldenburg liegt in einer Niederung am linken Ufer der Hunte, an der Mündung der Haaren. Die älteren Stadtteile liegen zwischen Mündungsarmen der Haaren in 3 m Höhe, die neue-ren Stadtteile dehnen sich am Südosthang der ostfriesisch-oldenburgischen Geestplatte in 5-10 m Höhe aus.

Auf der trockenen Geest verlaufen seit alter Zeit die Friesland und Westfalen verbindenden Heerstraßen und überschreiten bei Oldenburg die Hunte auf einem künstlich aufgeworfenen Damm. Nur zur Sommerzeit war es früher möglich, den Fluß durch eine „Drögte" bei Drielake zu überqueren. [2]

Ortsursprung

Oldenburg entstand als Grenzfeste des zeitweilig friesischen Ammergaus gegen den westfälischen Lerigau und den engrischen Largau, die am Hunteknie zusammenstießen. Die von den ammerschen Grafen erbaute Burg lag am Endpunkt der von Jever nach Süden führenden freien friesischen Heerstraße, in der 9. gemeinfriesischen Küre (um 1050-85) Omeresburg geheißen. Sie gehörte 1108 dem Grafen Egilmar I. im Grenzgebiet von Sachsen und Friesland (in confinio Saxonie et Frisie) und wurde um 1150 zum dauernden Wohnsitz der ammerschen Grafen erhoben. Der sächsische Name Aldenburg bürgerte sich ein; nach ihr nennt sich das Grafengeschlecht seit 1149. Die auf einem Werder zwischen Hunte und Haaren gelegene Burg, unter Ausnutzung der naturgegebenen Moorpaß- bzw. Furtlage errichtet, beherrschte völlig den Verkehr, der von Süden kommend die Hunteniederung auf dem „Damm" überschritt und den Burghof passieren mußte.

Nördlich des Grafenwerders bildete sich im Schutz der Burg eine Handwerker- und Kaufmannssiedlung. Erster Pfarrer erwähnt 1237, zwei Jahrmärkte 1243 genannt. Schon 1275 waren zum Schutz der Siedlung Mauern vorhanden. Der Markt diente dem Warenaustausch westfälischer Kaufleute mit den friesischen Pferde-, Butter- und Käsehändlern. Starker Aufschwung des Markts durch Geleitsbriefe bis nach Dortmund und Utrecht. 1299 Oppidum, 1305 civitas, 1334 „stat“ genannt.

Stadtgründung

Verleihung des bremischen Stadtrechts durch Graf Konrad I. von Oldenburg 1345: „dat wi de stat to Oldenborch hebbet vryg gegeven". Civitas Oldenburgensis 1345. Gerichtsstätte vor bzw. in der Steinlaube des Rathauses (Rose).

Stadtsiedlung

Bevölkerung

Sprache

Urkundensprache bis um 1330 latein, dann mittelniederdeutsch über die Sprache des Bremer Stadtrechts von 1303. Das Niederdeutsche blieb bis um 1600 noch Amts- und Kirchensprache, bis um 1620 das Hochdeutsche sich in Kirche und Schule durchsetzte, befördert von den meist aus Mitteldeutschland stammenden Juristen: 1567 in der gräflichen Kanzlei, seit 1575 im Obergericht, 1581 im Niedergericht Oldenburg; von 1593 städt. Syndici nur hochdeutsch. Bei Ratsherren, Kaufleuten, Stadtbaumeister länger Niederdeutsch im Gebrauch. Anfang des 20. Jahrhunderts tritt das Niederdeutsch in Oldenburg stärker zurück, ohne daß Oldenburg schwächend auf den Landkreis einwirkt. Die Mundart gehört in das Niedersächsische, und zwar in das Teilgebiet Soltau-Bremen-Oldenburg, das Gös (mit Abfall des -e) = Gänse und us 'uns' spricht.

Wirtschaft

Verwaltung

Rat

  • um 1299 Scabini opidi Aldenburgensis.
  • 1307 Sigillum consulum oppidi in Aldenborch.
  • 1334 “De ratmanne mit den wisesten user stad“.
  • 1345 Stadtrechtsurkunde: 18 Ratmannen gewählt auf Lebenszeit, deren je 6 ein Jahr lang die laufenden Geschäfte führen sollten.

So zerfiel der Rat in 3 Abteilungen, „Schofe". Jeder Schof bestand aus 1 Bürgermeister und seinen „Kumpanen", von denen einer als Kämmerer die Stadtrechnung führte. Der 6. Januar, der Stadtgründungstag, war der Tag des Ratswechsels. Ausgeschiedene Mitglieder wurden durch Neuwahlen auf Lebenszeit ersetzt. Der Rat wählte, die Bürger stimmten zu, der Graf bestätigte. Rechte des Rats im Mittelalter ziemlich weitgehend. Übergriffe beschränkt durch Verträge mit dem Grafen 1510 und 1587, gräfliche Verordnungen 1592 und 1612. Stadtschreiber im Mittelalter ein rechtskundiger Geistlicher, im 16. Jhdt. Notare, seit 1593 ein rechtsgelehrter Syndikus.

Nach 1676 Verringerung des Rates auf 2 Schofe von je 4 Mitgliedern, die jährlich wechselten. Seit 1694 einer der beiden Bürgermeister ein Rechtsgelehrter, der seit 1773 ständig den Vorsitz führte. 1811-13 ein Maire mit Munizipalrat. Moderne Stadtordnung 1833: periodisch gewählter Stadtmagistrat mit rechtsgelehrtem „Stadtdirektor" (später Bürgermeister, dann Oberbürgermeister) und Syndikus, ebenso in den Landesgemeindeordnungen von 1855, 1873 und 1921. Seit 1935 (Reichsgemeindeordnung) Oberbürgermeister mit Beigeordneten. Nach 1945: Oberbürgermeister als Vertreter des politischen Stadtrats und Oberstadtdirektor als Kommunalbeamter.

Gericht

  • Vor 1345 Gogericht Oldenburg unter Vorsitz des gräflichen Haus- (Schloß-) Vogts.
  • Seit 1345 Stadtgericht unter Vorsitz eines vom Grafen ernannten Stadtrichters. Beisitzer (Kornoten) Bürger (anfangs auch Burgmannen), darunter 6 Vertreter des Rates. Urteilsfinder (ordelslude) vom Richter aus dem „Umstande" bestellte Bürger.
  • Seit 1690 hatte die Stadt auch die „Jurisdiktion vor den Toren".

Nächste Berufungsstelle Bürgermeister und Rat, oberste im Mittelalter der Rat zu Bremen, in peinlichen Sachen vom Grafen beansprucht, daher mehrfach Kompetenzstreitigkeiten. Nachdem der Graf 1561 im Niedergericht als höchste Instanz in allen Berufungsfragen anerkannt, Aufhören der Rechtsbelehrungen von Bremen, seit 1587 Befragung juristischer Fakultäten im Einverständnis mit dem gräflichen Obergericht. Todesurteile bedurften gräflicher Bestätigung. Seit 1581 Stadtrichter gelehrte Juristen, im 16. Jh. Eindringen römischen Rechts. Nachdem 1680 dem Rat auch das Niedergericht übertragen, keine gräflichen Stadtrichter mehr ernannt. Bürgermeister (seit 1694 einer ein Rechtsgelehrter), Ratsherren und der seit 1593 rechtsgelehrte Syndikus bilden fortan ohne Kornoten und Umständer das Stadtgericht. Seit 1635 Ort des Gerichts ständig das Innere des neuen Rathauses. In französischer Zeit 1811-13 Tribunal. 1814 Erneuerung des Stadtgerichts als Funktion des Stadtmagistrats, 1833 aufgehoben, seine Gerichtsbarkeit dem Landgericht übertragen.

Vertretung der Bürgerschaft

Gemeinde 1307 (universitas civium), 1345 („menheyt“), die Vierundzwanzig von wegen der Gemeinde 1426, die Geschworenen der Gemeinde seit 1463, die geschworenen Ämter und Vorsprachen der Bürgerschaft 1500. Seit 1706 Älterleute der Kaufmannschaft, die mit den Geschworenen (Vertretern der Handwerker) das Bürgerliche Kollegium bilden. Seit 1833 Stadtrat, Vertreter der Gesamtgemeinde, gewählt von den Bürgerrechtsinhabern. Keine Geschlechtergilde, aber im 16.-18. Jh. Patriziat.

Landesherrschaft

Landesherren

  • 1150-1667 Oldenburg war Sitz der Grafen von Oldenburg
  • 1667-1773 Oldenburg war Sitz der dänischen Statthalter
  • 1810-13 Kaiserreich Frankreich, Departement der Wesermündungen, Arrondissement Oldenburg, Kanton Oldenburg
  • 1815 war Oldenburg Hauptstadt des Großherzogtums Oldenburg, seit 1918 des Freistaates bzw. des Landes Oldenburg.
  • 1785-1918 Oldenburg Residenz der Herzöge bzw. Großherzöge von Oldenburg
  • 1933-45 Oldenburg Sitz des Reichsstatthalters von Oldenburg und Bremen bzw. des Gauleiters Weser-Ems.
  • 1947 Land Niedersachsen, Oldenburg Sitz des Präsidenten des Niedersächs. Verwaltungsbezirks Oldenburg, und dessen Hauptstadt.

Kriegerische Ereignisse

  • 1167 Belagerung durch Herzog Heinrich d. Löwen
  • um 1270-72 Oldenburg fiel bei einem Ministerialenaufstand dem Ritter Rotbert von Westerholt in die Hände, dieser ließ die Stadt anzünden
  • 21.7.-4.8.1474 Belagerung der Stadt durch vereinigte Truppen der Hansestädte Hamburg und Bremen, der Ems- und Weserfriesen und des Bischofs von Münster zur Bezwingung des Grafen Gerd (Artilleriebeschuß).
  • 1679 Brandschatzung durch franz. Truppen.
  • 1811-13 Einverleibung in das franz. Kaiserreich und franz. Besatzung.
  • 1943 und 1945 Im zweiten Weltkrieg einzelne Luftangriffe, Artilleriebeschuß Mai 1945.

Reichssachen

Seit dem Mittelalter ist Oldenburg allmählich von einer Residenz der Grafen und dem Sitz eines gräflichen Drosten zum Mittelpunkt der Landesverwaltung mit einer Vielzahl von Verwaltungs- und Gerichtsbehörden aufgestiegen. Oldenburg war von 1848-1933 Tagungsort des Landtags des Großherzogtums bzw. Freistaats Oldenburg.

Kriegswesen

Wehrhoheit

Die Wehrhoheit blieb auch nach 1345 im Besitz des Grafen von Oldenburg. Die Bürger waren zur Heeresfolge gegen „alle nedderland" (d. h. die fries. Marschen) verpflichtet. Daher wirkten städtische Aufgebote mit bei den Feldzügen gegen die Butjadinger (1501-14), aber auch 1547 zur Rückeroberung Delmenhorsts gegen die Münsterländer mit. Konflikt des Grafen mit der Stadt entstand 1587, als gräfliche Hauptleute die Bürgerwache der Stadt mit visitierten. Einige Jahre später beanstandete der Graf die mangelhafte Wehrhaftigkeit der Stadt und der Bürgerwache, für die seit 1581 jährlich 2mal Harnischschau vorgeschrieben war.

Die Stadt war eingeteilt in 3 Wehrbezirke oder Quartiere unter je einem der 3 Bürgermeister. Die Quartiere zerfielen in sogenannte Rotten unter Rottmeistern. Bei der Mannzahl im Jahre 1581 stellte die Stadt 440 Bewaffnete in 44 Rotten. Von der tauglich befundenen Mannschaft wurde etwa 1/3 als Ausschuß, d. h. Auslese bestimmt, die sich zu bestimmten Zeiten im Gebrauch der Waffen übte. Die Ratsherren waren verpflichtet, sich ein reisiges Pferd (reyßige pferdt = Kriegspferde) zu halten. 1622 machten jeden Abend 70 Mann der Bürgerschaft, neben den Bürgeroffizieren, aber zugleich des Grafen Offiziere die Runde, die gräfl. Söldner hielten die Hlg.-Geist-Pforte mit besetzt. In Oldenburg zählten 1667 diese Söldner insgesamt 319 Mann und lagen in Bürgerquartier. Sie beanspruchten Servis, d. h. Lager, Feuerung, Licht, Kochgerät, Salz und Sauer. Seit 1677 dän. Militär einquartiert, für dessen Unterkunft 1681 Barakken errichtet wurden. An Stelle der Einquartierungslast trat das „Servisgeld".

Die ordinäre Bürgerwacht wurde auf 42 Mann festgesetzt. Einteilung der wehrhaften Bürgerschaft in 5 Kompanien, deren Offiziere gewählt und durch Bürgermeister und Rat ernannt wurden. Vor den Kapitäns präsentierte auch das Königlich dänische Militär. Ein Stadt- Wachtmeister hatte die Bürgerschaft einzuexerzieren, bestimmte den Wachdienst und war Wachvorgesetzter, kontrollierte das Torschließen und übergab dem regierenden Bürgermeister abendlich die Torschlüssel. Aus der gräflichen Zeit her hatten die Bürger nur die 3 sogenannte Bürgertore zu besetzen (Haarentor, Heiligengeisttor, Stautor), das früher von gräflichen Soldaten bewachte Dammtor wurde in der „Dänenzeit" vom königlichen Militär besetzt. Um 1730 war der städt. Wachdienst auf 16 Mann reduziert, die für Geld dienten und in den Wachlokalen mit Familie wohnten.

Schützengilden

Auf Antrag der Bürgerschaft von der dänischen Regierung 1689 Scheibenschießen angeordnet, um die „Hausleute zur Anschaffung und Gebrauch des Gewehrs zu gewöhnen", mit Aufrichtung von Vogelstangen. Ein Bürgerschützenkorps 1816 gegründet Daraus entwickelte sich der Schützenverein.

Garnison

Dänisches National Regiment 1765 aufgehoben, als Garnison blieb eine dänische Invalidenkompanie zurück, die 1773 von dem Herzog von Holstein-Gottorp-Oldenburg übernommen wurde. Wegen Überalterung der Mannschaft wurde ein Hzg. Inf. Korps errichtet (sog. „Knobelgarde"). 1806 holl., 1811-13 franz. Besatzung. Oberst Wardenburg begründete 1813 das Oldenb. Inf.-Rgt. mit 2 Batl., das 1819 den Kasernenneubau am Pferdemarkt bezog, später auf eine Brigade von 2 Rgt. verstärkt wurde (2. Kaserne am Pferdemarkt 1835). Im Zuge der Bundesbewaffnung folgten 1836 das Art.-Korps, 1848 das Drag.-Rgt. Konvention mit den Hansestädten 1834 wegen einer gemeinsamen oldenb.-hanseatischen Brigade, 1867 Militärkonvention mit Preußen. Bis 1914 standen in Oldenburg das Inf.-Rgt. 91 mit dem Brigadestab der 37. Inf.-Brig., die I. Abt. des Feldart.- Rgts. 62, das Drag.-Rgt. 19. Nach dem ersten Weltkrieg Reichswehr Inf.-Rgt. 16. Seit 1934 neu hinzu: Flak-Rgt. 11/26 sowie Fliegerhorst. Mai 1945 Besetzung durch Kanadier, abgelöst durch englische Besatzung, 1949 vorübergehend dänische Besatzung.

Siegel, Wappen, Fahne

  • Ältestes Siegel: 3fach getürmte Stadtmauer mit leerem Tor.
  • Kleines Siegel: Stadtbild mit Ringmauer und Grafenschild in einer Mauernische (bekannt seit 1366).
  • Großes Siegel: Frei schwebende Stadtmauer mit 3 Türmen und einer Bischofsfigur (St. Lambertus) im Tor, gräfl. Wappen auf 2 Turmfahnen und 2 Schilden (seit 1366).
  • Wappensiegel: 3fach getürmte Stadtmauer mit Grafenschild im Tor in streng heraldischen Formen (seit 1622).
  • Farben: Rote Stadtmauer in gold. (gelbem) Felde.
  • Das älteste gräfliche Wappen: 2 rote Balken in gold. Felde (die „fünf Stücke").
  • Stadtflagge: Gelb mit 2 roten Längsstreifen.

Finanzwesen

Münzwesen

Münze des Grafen von Oldenburg, zuerst erwähnt 1310. Aus dem 14. und 15. Jhdt. bekannt Hohlpfennig, Turnosgroschen, Schwaren und Grote. 1502 Münzvertrag mit Groningen. Erste Taler und Teilstücke von Anton I. 1535, auch Goldgulden. Münzstätte stillgelegt 1597. Wiedereröffnung 1759 durch Friedrich V. von Dänemark. Prägung von 50 verschiedenen Münzsorten bis 1765.

Steuern

Die Grafen von Oldenburg behielten sich 1345 den Zehnten (von selbstgebautem Getreide) und den Wurtzins (Grundzins, von einem Teil der städt. Hausplätze und anderer Grundstücke) vor, von anderen Steuern waren die Bürger frei. Von 1579 an das „Opfer- und Wächtergeld" belegt, 2 Steuern verschiedener Herkunft, die in eine Kasse flossen (Opfergeld ursprüngl. Beitrag zur Kirchenbaukasse). Von 1626 an wurde die Stadt Oldenburg zu den Landeskriegssteuern und weiterhin zu allen Landessteuern herangezogen. Aus der seit 1620 der Stadt auferlegten Einquartierungslast ging das Servisgeld hervor, eine Art Ablösungssteuer für Soldatenbeköstigung, noch nach Erbauung der Kasernen bis 1855 erhoben. Große Einnahmen hatte die Stadt aus dem mittelalterlichen Abzugsrecht:1/3 vom Bürgergut, das durch Wegzug oder Vererbung nach auswärts ging, wurde eingezogen. Die dänische Regierung ermäßigte den Satz 1694 auf 1/10 unter Ausdehnung auf das ganze Land; Abschaffung für die Stadt erst 1852. Städtische Konsumtionssteuer (Oktroi) bestand 1825-73.

Zoll

Der Zoll 1345 dem Grafen vorbehalten. Zolltarif von 1428 betrifft meist Ausfuhrgüter. Aus dem Verbot der Einfuhr fremder Getränke entwickelte sich die Bier- und Weinakzise, an der die Stadt Anteil erhielt, ebenso an dem Salzzoll und dem Zoll für Durchgangswaren.

Stadtgebiet

Wesentlicher Teil des Stadtgebiets vor den Stadtmauern war im Mittelalter das „Pratum civium“ ( = Bürgerweide) 1351, wozu nordwestlich der Stadt auch das Oldenburger Broek gehörte.

  • Erweiterungen des Gemeindelandes: Ziegelhof mit seinen Ländereien, Schenkung der Grafen 1345.
  • Ankäufe adliger Besitzungen: Gut Haarenmühle 1375, Bauerschaft Ehnern 1399, ein Erlenbrok in Wechloy 1433, Stakenhauers Gut an der Beverbäke 1456, Brauenbrok in Wechloy 1462.
  • Grenzbegehung und urkundliche Festsetzung der städt. Grenzen 1598. Grenzstreitigkeiten im 17. und 18. Jh. und Vergleiche mit der Herrschaft 1763, 1783 und 1799, wobei das Stadtgebiet verkleinert wurde.
  • 1833 die Bezeichnung „Stadtgebiet“ amtlich für das noch landwirtschaftlich genutzte Gemeindeland, auch Bürgerfelde genannt; Parzellierung und Vererbpachtung der einzelnen Stücke seit 1860.
  • Bei der Eingemeindung Osternburgs 1922 wurde das Stadtgebiet Bürgerfelde dem Stadtteil Oldenburg einverleibt und ein neues Stadtgebiet in der Gemeinde Osternburg gebildet.
  • Unterscheidung zwischen Stadt und Stadtgebiet 1933 aufgegeben
  • Eingemeindungen bis 1950: Neustadt 1345, Burgbezirk 1680, die „Vorstädte" 1855, Landgemeinde Osternburg mit Ortschaft Osternburg (Pfarrkirche 1616: 1schiffig, ungewölbt, Turm 1734; seit 1845 Entwicklung zum Industrieort, Zentralviehmarkt 1926) 1922, städtisch gebauter Teil der Landgemeinde Eversten 1924, Landgemeinde Ohmstede (Brauerei- und Brennereibetriebe, erstes städt. Wasserwerk) mit 5 Ortschaften 1933. In der Peripherie des weiträumigen Stadtgebietes entstanden verschiedene Stadtrandsiedlungen seit 1925 in Ofenerdiek, Bloherfelde, Kreyenbrück, Krusenbusch, Neuenwege, Donnerschwee. Die seit 1798 entwickelte Moorkolonie Tweelbäke hat ihren ländlichen Charakter noch um 1950 behalten.
  • Umfang 1950 des gesamten Gebietes der Stadt Oldenburg 10.257 ha.

Kirchenwesen

Bistümer seit Mittelalter

Pfarrsprengel Oldenburg seit 1237 nachweisbar. Pfarrkirche St. Lambertii, nebst älterer St.-Nikolai- und jüngerer Heiligengeist- und St.-Gertruden-Kapelle zur Bistum Bremen, Archidiakonat St. Willehadi, gehörig, die St.-Johannis-Kapelle aber zur Bistum Osnabrück. Seit 1785 wieder kath. Kaplan in Oldenburg; kath. Kirche auf herzoglichen Kosten erbaut 1807. Kath. Pfarrgemeinde seit 1830, dem Bistum Münster unterstellt.

Reformation

Stand 1950: Reformierter Gottesdienst zeitweilig 1526, dauernd seit 1529. Säkularisation des Kirchengutes, erst 1573 luth. Landeskirchenordnung. Kirchenverfassungsgesetz von 1849, rev. 1853. Abtrennung von dem Ksp. Oldenburg: 1299 Kloster Blankenburg, 1616 Gemeinde Osternburg, 1897 Ofen, Eversten, Ohmstede. Seit 1933 umfaßt die Stadtgemeinde Oldenburg im wesentlichen die Kirchengemeinden Oldenburg, Osternburg, Eversten und Ohmstede.

Bekenntnisse

  • 1855: Ev. 10. 208, Kath. 882, andere Christen 25, Juden 104, sonstige 1;
  • 1895: Ev. 22.750, Kath. 2.354, andere Christen 147, Juden 191, sonstige 30;
  • 1933: Ev. 59.128, Kath. 5.261, Jud. 279, sonstige 2.283.
  • Stand 1950: Sekten mit eigener Kirche: Methodisten und Baptisten.

Juden

Vor 1334 Juden von der Stadt als Einwohner zugelassen. 1334 Beschluß des Rates, keine weiteren Schutzbriefe auszustellen; nach Ablauf der vorhandenen sollen „Juden in der Stadt nicht mehr wohnen". 1345 übernahm der Graf das Judenschutzrecht, doch wurden die Juden vom Warenhandel ausgeschlossen. Tatsächlich Juden als Ansässige im Stadtbezirk nicht nachweisbar, nur 1428 und 1502 je 1 Jude im Burgbezirk. Von 1692 an gewährte die dänische Regierung einer jüdischen Familie die Niederlassung mit beschränktem Bürgerrecht.

1827 landesherrliche Regelung der Verhältnisse der während der franz. Fremdherrschaft 1811-13 zahlreich eingeströmten Juden: Landesrabbinat seit 1827, eigene Religionslehrer, kirchliche Selbstverwaltung, freie Wahl des Berufes, aber Verbot weiterer jüdischer Einwanderung. Bürgerrecht der Schutzjuden, die auch nach der neuen Stadtordnung von 1833 noch von städtischen Ämtern ausgeschlossen waren. Erst durch das oldenburgische Staatsgrundgesetz von 1849, Art. 34, wurden den Juden alle staats- und gemeindebürgerlichen Rechte verliehen. Trotzdem nur geringes Anwachsen der jüdischen Gemeinde. Seit den Terror einleitenden „Nürnberger Gesetzen" der Nazis (1935) zunehmende Entrechtung. Synagogenverbrennung 1938. Die 1933 noch 279 Personen zählende jüdischen Gemeinde in Oldenburg ist durch Auswanderung, Ausweisung und Ermordung durch die Nationalsozialisten auf 18 Mitglieder (1950) zusammengeschmolzen.

Wohlfahrstspflege

Krankenhäuser

  • Wohlfahrtseinrichtungen des Mittelalters: Siechenhaus (für Aussätzige) schon im Freiheitsbrief 1345 genannt, dafür 1581 St.-GertrudenArmenhaus, abgebrochen 1836. Armenhaus zum Hl. Geist 1351-88 nachweisbar. Gasthaus des Klosters Rastede an der Gaststraße zuerst 1388, bestand noch 1717, die Armen aber in den benachbarten „Elendenbuden" bei der Elendenbudenbastion ausquartiert.
  • Neuzeitl. Einrichtungen: Peter-Friedrich-Ludwigs-Hospital (1841, staatl.). Pius-Hospital (1871, erweitert 1927-30, kath.). Elisabeth-Kinder-Krankenhaus (1874, staatl.). Ev. Krankenhaus (1893, erweitert 1927). Landesfrauenklinik (erbaut 1902 als staatl. Hebammen-Lehranstalt). Kloster Blankenburg (gegr. 1294 als Dominikanerinnenkloster, 1632 umgewandelt in Armen- und Waisenhaus, 1786 bis 1938 Bewahr- und Pflegeanstalt für Geisteskranke, im zweiten Weltkrieg Lazarett, mehrfach umgebaut und erweitert, seit 1946 Heilstätte für Tbc-Kranke der Landesversicherungsanstalt Oldenbuerb -Bremen). Städt. Krankenhaus Kreyenbrück (erbaut 1939 als Garnisonlazarett an Stelle des 1881 erbauten Garnisonlazaretts Willerstraße, das 1925 für Schulzwecke umgebaut wurde).
  • Apotheken: Schloß- bzw. Hofapotheke gegr. 1598. Ratsapotheke 1608. Hirschapotheke um 1640, Alle drei nach dem Stadtbrand neu privilegiert 1677. Löwenapotheke Osternburg 1901. Lambertiapotheke 1927. Drei neue Konzessionen
  • Allgem. Krankenkasse 1849. Allgem. Ortskrankenkasse gegr. 1884.
  • Öffentl. Badeanstalt „Am Jordan" 1817-83, dafür baute eine AG. 1882 das Hallenschwimmbad Huntestraße. Militärschwimmanstalt gegr. um 1897. Städt. Flußbadeanstalt 1906, erweitert f. Frauen 1913, erweitert als Strandbad 1925. Licht- und Luftbad des Naturheilvereins am Melkbrink 1910, mit Sauna 1950.

Hygiene, Wohlfahrt

  • Gasanstalt, gegr. von W. Fortmann (1853), übernommen von der Stadt Oldenburg (1901) und 1930 von der Energieversorgung Weser-Ems.
  • Zentrale Wasserversorgung durch das Städt. Wasserwerk mit Wasserturm Donnerschwee (1896).
  • Anlage einer Kanalisation mit Pumpwerk und Kläranlagen (1896-1902), durchgreifende Erweiterung 1950.
  • Elektrizitätswerk (staatl.) an der Mühlenhunte an Stelle der mittelalterl. Gräflichen Wassermühlen, zuerst 1891 für Beleuchtung des Schlosses, stillgelegt 1927. Neues staatl. Kraftwerk an der neuen Hunte neben Küstenkanalschleuse (1928). Städt. Elektrizitätswerk an der Doktorsklappe (erbaut 1925 von der AEG), übernommen 1930 von den Nordwestdt. Kraftwerken.
  • Gesundheitswesen, Apotheke: Eigene Landespharmakopöe seit dem Ende des 18. Jahrhunderts

Fußnoten

  1. Literatur: K. Sichart, Omersburg und Obermarsberg, in: Oldenb. Jb. 43 (1939).
  2. Quellen: Niedersächsisches Städtebuch. (Hrsg.) Erich Kaiser (1952)

Bildungswesen

Druckereien und Zeitungen

Erste Fotostudios

Geschichtliche Quellen und Darstellungen

Quellen

  • Oldenburger Urkundsbuch Bd. I, bearb. von D. Kohl (1914).
  • Oldenburger Urkundsbuch Bd. II-VIII, bearb. von G. Rüthning (1926-35).
  • Oetken, Corpus Constitutionum Oldenburgicarum (1722), mit 3 Supplementen bis 1775 (Teil 6 in jedem Bd. betrifft Stadt Oldenburg).
  • Verzeichnis und summarischer Inhalt der im Hzt. Oldenburg ergangenen Verordnungen usw., 3 Bde. (1775-1811).
  • Oldenburger Gesetzsammlung (1814-1947).

Darstellungen

  • G. Sello, Hist. Wanderung durch die Stadt Oldenburg (1896).
  • D. Kohl, Gesch. der Stadt Oldenburg, 1. Teil: Der Stadtkörper (1925).

Sammlungen

  • Staatsarchiv Oldenburg (Haus- und Zentralarchiv 1846, Landesarchiv 1919, Staatsarchiv 1939) [1]
  • Stadtarchiv Oldenburg (1903) [2]
  • Stadtmuseum (Theodor-Francksen- Stiftung 1914) [3]
  • Landesmuseum, Altes Schloß, erwachsen aus der Großhzg. Altertümersammlung (1838) und dem Kunstgewerbemus. (1888), im Schloß seit 1922 vereinigt. [4]
  • Landesbibliothek (1792) [5]

Literatur zum Artikel

Fußnoten

  1. Verweis: H. Lübbing, Die Bestände des Staatsarchivs Oldenburg (1943).
  2. Verweis: D. Kohl, Gesch, des Oldenburger Stadtarchivs, in: Gemeindebl. der Stadt Oldenburg (1907) Nr. 16/17.
  3. Verweis: W. Fleer, Das Oldenburger Heimatmuseum (1936).
  4. Verweis: W. Müller-Wulekow, Oldenb. Landesmuseum, Führer durch die Neuerwerbungen (1938). Merzdorf, Bibl. Unterhaltungen (1844).
  5. Verweis: H. Lübbing, Aus dem Leben der Landesbibliothek 0., in: 0.er Hauskalender (1947).

Weblinks

Offizielle Webseiten

Genealogische Webseiten

Heimatforschung in Oldenburg

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Oldenburg (Oldenburg)/Zufallsfunde

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