Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01/076

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Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01
Eine Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck e.V. (GFKW).
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Die Apotheken zu Rotenburg a. d. Fulda. Ein Beitrag zur hessischen Apothekengeschichte. Von Apothekenbesitzei Hermann Gelder in Berlin. (Schluß). Der Landgraf antwortet hierauf, gegen Erteilung eines Personal-Privilegs an Herbst für den Todesfall Ellenbergers sei nichts einzuwenden, bezüglich der Anmaßung uon Physikatshandlunaen durch Dr. Seedorf fürchte er den Einspruch Kassels, das inzwischen den Feldmedikus Dr. Pfannkuch als Phnsikus bestellt habe. Johann Georg Herbst aus Vacha erhält nun wirklich sowohl uon Rotenburg als oon Kassel das Privileg für den Fall des Ablebens von Ellenberger, ohne allerdings vorläufig vereidigt zu werden. Bald darauf bietet der zuletzt genannte dem Landgrafen seine Apotheke zum Kaufe an (für 2000 Taler), da er gehört habe, der Landgraf beabsichtige eine neue Hofapotheke einzurichten. Nach Ablehnung dieses Gesuches präseuliert er, seines hohen Alters wegen, als Ge-schäftsnachfolger den Apotheker Johann Peter Burghardt aus Hohenkirchen, Amt Kassel-Ahna, auf den das Privileg im felben Jahre (l774) mit der oben erwähnten Klausel übertragen wird, unter Bestätigung der Kasseler Regierung. Nach Ellenbergers bald darauf erfolgtem Tode verzichtet nun Bucghardt nicht auf seinen Besitz, wie es eigentlich halte sein sollen, und Herbst errichtet in der Neustadt auf Grund seines Privilegs eine dritte Apotheke. Darob große Be-stürzung bei der Rotenburger Regierung, die sich nun nicht mehr zu helfen weiß, da keiner der Beteiligten auf feine Rechte gutwillig verzichten will Herbst wird zum Hofapotheker ernannt, seine Apotheke aber bald uon Kassel geschlossen. Auf Beschwerde des Landgrafen wird ihm von Kassel das Recht nicht bestritten, einen eigenen Hofapotheker zu halten, nur dürfte dieser dann nicht an Jedermann verkaufen, sondern nur an den Hof. In dem regen Schriftwechsel zwischen den beiden Regierungen spricht nun Kassel seine Verwunderung aus, daß die Rotenburger entgegen der Medizinalordnung statt Real- Personal-Privilegien erteilt hätten, „vermutlich des größeren Vorteils wegen" fts waren für das Privileg jedesmal ca. 50 Taler zu entrichten). Hierdurch fühlte fich die Rotenburg?! Regierung gekränkt und rief, als schriftliche Mahnungen nichts fruchteten, das Neichskammergeiicht in Wetzlar an. Dies entschied !??? auf die Klage des Landgrafen Konstantin zu Rotenburg gegen den Landgrafen Friedlich zu Hessen« Kassel, daß Rheinfels das Recht habe, Apotheken anzulegen und zu visitieren; die gegenteiligen Verordnungen seien aufzuheben. Gegen dies Urteil appeiierte Hessen-Kassel. Erst 1782 wird von Wetzlar Vergleich angeregt Inzwischen war nach wiederholt eingeforderten Belichten von Kafsel beschlossen worden, nur zwei Apotheken bestehen zu lassen und zwar diejenigen, die am besten eingerichtet seien. Die Roten burger Personalprinilegien sollen kassiert und in Kassel als Realprivilegien neu ausgestellt werden. Am liebsten hätte man dort