Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01/056b

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01
Eine Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck e.V. (GFKW).
<<<Vorherige Seite
[056a]
Nächste Seite>>>
[057]
Nachrichten GFKW 01.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!


Behördliche Stellungnahme in Kurhessen zur Familienforschung. Ein Erlaß des Kasseler ^e Der Regierungspräsident. <- ^ , ^ ^. >< ^ ^. I. Nr. 3137 Hassel, den 3!,. August Der Regierungsrat a, D. Dr-. Aoeiner in Verli» gibt ein familien-kundlich.s öamni^lwerk heraus, das jetz! den Namen „Deutsches Geschlechterbuch" trägt und das früher „Genealogisches Handbuch bingeilicher Fcnnilien" hieß. Es hat die Form des (Iolhaischen Taschenbuchs und erscheint im Verlage von C, A ölaikc in Görlitz, Visher liege» 52 Vände vor. Jeder Vand enthält die Nachnchten über etwa 30 Familien, Von jedem Familienmitglied werden, soweit bekannt, Tag und Grt der Geburt, der Heirat und des Todes, sowie die wicht'gsten Tatsachen über das leben mitgeteilt, auch sind zuweilen Vilder von Personen, Häusern und Wappen eingefügt, wählend die meisten Vände Familien aus beliebigen Teilen Deutschlands enthalten, sind einige als 3>onderbände auf die Geschlechter einer 5tadt oder Tand¬schaft beschränkt; mehrere Vände (32, ^?, 53) enthalten als „Hessen¬bände" vornehmlich Familien aus dem früheren Großherzogtum Hessen, Der Vorteil der Veröffentlichung liegt in folgendem: Die gesammelten Nachrichten über die Familie werden der Ver> gessenheit entzogen, indem sie auch nach Jahrhunderten noch im Geschlechterbuch nachgelesen werden können, dag in jeder größeren Vücherei und in jedem familienkundlichen Verein gehalten wird. Die Uosten sind niedriger, als wenn man die Nachrichten für die Familie durch eine Druckerei selbst drucken läßt. Der Linsender muß sich näm¬lich nur verpflichten, den betreffenden Vand in einer gewissen Anzahl zum preise von je ^3 RM. abzunehmen; die Anzahl beträgt 5 und, wenn die Familie mehr als t> Druckseiten füllt, noch je !l. 5tück für zwei weitere Druckseiten; also sind z. V. bei insgesamt ^ Druckseiten 9 ötück für I.z? RM, abzunehmen, die zweckmäßig auf die Wohl-habendsten der Familie verteilt werden. Die Erfahrung lehrt, daß man vor der Veröffentlichung die Nach-richten der eigenen Familie noch zu einem Abschluß bringen möchte. Dieses Ziel aber rückt in immer weitere Ferne und wird kaum je erreicht. Deshalb sollte jeder, der Familiennachrichten von nur einiger-maßen erheblichem Umfang besitzt, sich alsbald entschließen, das, was er hat und weiß, zu veröffentlichen, wird später die Aenntnis von der Familie noch erweitert, so kann ein Nachtrag in einem späteren Vand des Geschlechterbuches aufgenommen werden.