Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01/050

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Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01
Eine Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck e.V. (GFKW).
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Jägerschen Peisonalprinilegs. Die Räte der Kanzlei unterstützen das Gesuch mit der Begründung, daß Jägers Witwe sich mit einem ver-mögenslosen Bürger verheiratet habe und also nicht imstande sei, die heruntergewirtschaftete Apotheke wieder hochzubringen Landgraf Wilhelm d. jüngere erteilt dann auch im selben Jahre das Privileg, Schon 1725 folgt ihm Johann Georg Ellenberger aus Neu-morschen, der das Privileg ebenso wie seine Vorgänger nur für seine Person erhält. Zum Verständnis des folgenden ist es notwendig, einige Bemerkungen einzuschalten, Rotenburgs Bevölkerung, die im 16, Jahrhundert 345 Familien umfaßte, war durch den dreißigjährigen Krieg und die Pest aus 72 Familien zusammengeschmolzen und hatte sich dann wohl nur ganz allmählich wieder vergrößert. Unter den damaligen Verhältnissen wäre also eine Apotheke völlig genügend gewesen. Daß trotzdem 1684 eine zweite errichtet wurde, ist auf den Einfluß des Hofarztes Di, Egemann zurückzuführen, der hierbei wohl nicht ganz uneigennützig war; jedenfalls beschwert sich der In¬haber der älteren Apotheke, daß der Arzt alle seine Rezepte in der neuen Apotheke anfertigen lasse und hierfür vom Apotheker bezahlt werde. Das Recht, Apothekenpriuilegien zu erteilen, wurde sowohl von Hessen-Rheinfels als von Hessen-Kassel in Anspruch genommen' die bisherigen Privilegien waren tatsächlich von der Rotenburger Herr-schaft erteilt und zwar entgegen der Kasseler Medizinalordnung, die nur Realpriuilegien kannte, als Personalrechte. Bis dahin hatte auch keine Revision, ja scheinbar nicht einmal eine Vereidigung der Apo-theker stattgefunden, da die einzige Medizinalperson am Orte, der Hofmedikus l^i-, Egemann, sich nicht darum kümmerte. Daß sich unter solchen Verhältnissen eigenartige Zustände ausbilden konnten, nimmt nicht Wunder Der Vertreter der Kasseler Regierung, Reseruatenkommifsarius Liebenroth, berichtet nun 1728 über über die schlechten Apotheken -Verhältnisse, wobei er angibt, >>t-, Egemann begünstige Möller und werde von diesem dafür bezahlt, beiden Apotheken fehle es an Materialien, fo daß man ein taugliches Rezept in Kassel oder Eise-nach anfertigen lassen müsse, eine Revision der Apotheken habe bis¬her nicht stattgefunden, u, a m. Auf diesen Bericht hin werden sowohl ^)r. Egemann als die beiden Apotheker aufgefordert, ihre Privile¬gien innerhalb 4 Wochen vorzulegen und sich in Kassel ezaminieren und verpflichten zu lassen, widrigenfalls würde dem 1>r, Egemann das Praktizieren und den Apothekern jeder Verkauf von Äpotheker-waren und Anfertigung von Rezepten bei 50 Taler Strafe verboten. Ur Egemann antwortet hierauf, daß er als fürstlicher Rat und Leibmedikus sich nicht dazu entschließen könne, sich vor dem (?«>!«-ßlum muäicllini in Kassel zu stellen' die Apotheker baten sich zunächst Bedenkzeit aus, haben sich dann aber wohl unterworfen.