Herforder Chronik (1910)/463

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Herforder Chronik (1910)
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6. Die Kaufmannschaft sollte sich selbst einschätzen und 11/2 % ihres Vermögens beitragen.

Das wäre der Plan vorbehaltlich Allerhöchster Approbation. Jetzo müssen wir Ew. Majestät noch um cecision (Entscheidung) einiger bei dieser affaire (Angelegenheit) vorkommenden Fälle Allerunterthänigst bitten

1. die Häuser und Länderei besitzenden Soldaten (d. h. der Garnison) müßten vom Regiment zu ihrer Schuldigkeit anzuhalten sein (d. h. Steuern bezahlen).

2. Auch die Exempten (von Abgaben Befreiten) müßten die Vermögenssteuer zahlen;

3. Verschiedene Privat-Pachtherren in der Feldmark außer (d. i. mit Ausnahme) Sr. Königl. Majestät und der Abbatissin hochfürstl. Durchlaucht z. B. die Herren von Westphalen, das Kloster zu Marienfecld, das Neustädter Capitul, das Altstädter Capitul u. s. w. erheben ansehnliche Korn-praestationesLeistungen, nämlich von ihren verpachteten Gütern) welche sie durante bello (während des Krieges) sich mit Gelde aufwiegen lassen (d. h. bezahlen lassen), ob dieses nicht als ein in den Ländereien stehendes Capital zu betrachten und einer Beysteuer fähig, so daß die Pachtgeber ein zu determinirendes (bestimmendes) Quantum - etwan die halbe Pacht eines Jahres gegen Quittung an die Credit-Casse abzugeben angehalten, und den Pachtnehmer mit diesen Quittungen zu belegen instruiret (angewiesen) werden könnte - es lautet dieser Vorschlag wohl etwas paradox (widersinnig), da die Pacht aber die Ländereien in der Feldmark so sehr im Preise erniedrigt, daß zuweilen ein Scheffelsaat kaum mit 10 Tlr. bezahlt werden kann, so wird die Summa contribuens (beizusteuernde Summe) dadurch notwendig kleiner, und die Pachtnehmer protitiren ohnabgefordert dabei, sind auch nicht anders hoc casu (in diesem Falle) als condomini und Mitparticipanten (Mitanteilhaber) der Früchte zu betrachten.

Der Magistrat bittet um baldige Entscheidung Rischmüller, Culemeyer, L. H. Bade, Willmans.“

In einer Anlage ist die „Generale Nachweisung von den Fonds, aus welchen die gemeine Stadt-Schuld der Stadt Herford, welche vom letzten Kriege herrührt, zu tilgen seyn wird“, enthalten.

Summarische Benennung dieser Fonds: Tlr. Gr. Pf.
1. An Zuschuß aus der Minden-Ravensb. Landes-Credit-Casse 10000
2. Von Verkaufung der Stadtwälle zu Herford 3505
3. Von Verkaufung einiger Zuschläge (Gemeinheits-Teile) 3595
4. An Kopfschatz von Heuerlingecn laut Specification 358 22
5. An Ackersteuer 2246 5 8
6. Von den Häusern nach der Feuer-Societe 1425 1 11
7. Aus einer gutwilligen Collecte von reichen particuliers 200
8. Von den Korn-praestandis u. s. w 200
Summa aller Fonds 21530 5 7