Herforder Chronik (1910)/370

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Herforder Chronik (1910)
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C. Herford im siebenjährigen Kriege.

In diesem Abschnitt sollen die Geschicke der Stadt Herford zur Zeit des siebenjährigen Krieges erzählt werden. Wenn im Laufe der Erzählung auf die kriegerischen Ereignisse und Entwicklungen auch in fernerliegenden Gebieten Bezug genommen wird, so will der Erzähler damit den Zusammenhang der Herforder Geschehnisse mit jenen darlegen. Wer noch tiefer in den Gang der Geschichte des Krieges eindringen will, muß größere Werke zur Hand nehmen, von denen eine ziemliche Anzahl vorhanden ist.


Truppendurchzüge und Einquartierung.

Für unsere Stadt bilden die Jahre 1755 und 56 das Vorspiel zu demjenigen Teile des siebenjährigen Krieges, welcher sich im Nordwesten Deutschlands, auf rheinischem und niedersächsischem Boden abspielte, während der Hauptkampf in derselben Zeit im Süden und Osten unsers Vaterlandes tobte. Wenn wir von dem Gefecht bei Gohfeld und der Schlacht bei Minden, beide am 1. Aug. 1759, absehen, so läßt sich, wie sich zeigen wird, aus Herford und seiner nächsten Umgebung nur von kleineren Scharmützeln und Zusammenstößen berichten, die beim nahen Gegenüberstehen feindlicher Truppenteile ebenso unvermeidlich wie meist bedeutungslos sind. Allein, was auch ohne das Aufeinanderschlagen der Parteien, einzig infolge der Durchmärsche, Einquartierungen, Lagerungen, Fouragierungen[1] und Kontributionen[2] einer Gegend, einer Stadt an Schaden, Kummer und Elend zugefügt werden kann, das sollen uns die einzelnen Szenen der schlimmen Kriegsjahre vorführen.


1755.

Am 7. August des Jahres 1755 meldete der Präsident der Kriegs- und Domänen-Kammer in Minden, v. Massow, dem Herforder Magistrat, daß das in Minden garnisonierende Infanteriebataillon v. Salmuth auf königl. Befehl daselbst ausrücken und nach einem Nachtquartier in Herford gen Wesel weitermarschieren würde. Das Bataillon hätte eine Stärke von 304 Mann, einschließlich der Offiziere und militärischen Beamten. Man beanspruche nur Obdach und Lagerstroh, und zwar für je zwei Mann ein Bund, gegen Vergütung von 4 Pfg. für das Nachtquartier, alles übrige müßten die Soldaten bar bezahlen.

  1. Fourage ist Futter. Unter „fouragieren“ oder „abfouragieren“ ist fernerhin immer das unberechtigte Wegnehmen der Feldfrüchte durch die Soldaten zu verstehen.
  2. Kontribution ist die vom Feinde auferlegte Kriegssteuer.