Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/007

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
<<<Vorherige Seite
[006]
Nächste Seite>>>
[008]
Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 3.

Darmstadt, den 15. Januar 1887


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Erbauung einer Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen betreffend. - 2) Verordnung, die Anwendung des Gesetzes vom 26. Juli 1884 über die Enteignung des Grundeigenthums auf den Erwerb des zum Bau der Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen erforderlichen Privatgeländes betreffend.
Bekanntmachung,
die Erbauung einer Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen betreffend.

Vom 3. Januar 1887.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom 29. Dezember 1886 die landesherrliche Konzession zum Bau und Betrieb einer Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen dem Konsortium Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt und Unternehmer Hermann Bachstein zu Berlin zu ertheilen geruht.
      Es wird dies hiermit unter Beifügung des nachstehenden Abdruckes der Konzessions-Urkunde zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 3. Januar 1887.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Ewald.