Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/059

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
<<<Vorherige Seite
[058]
Nächste Seite>>>
[060]
Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.




Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 6.

Darmstadt, den 27. März 1886


Inhalt: die Befugnisse der Großherzoglichen Aichämter zum Aichen von Brückenwaagen betreffend.



Bekanntmachung,
die Befugnisse der Großherzoglichen Aichämter zum Aichen von Brückenwaagen betreffend.

Vom 23. März 1886.

      Mit Bezug auf § 4 der Verordnung vom 24. Mai 1870, die Organisation der Aichungsstellen betreffend - Regierungsblatt von 1870 S. 297 - , wird mit Ermächtigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom 1. April d. J. an

1) die Aichämter zu Darmstadt, Gießen und Mainz zum Aichen von Waagen jeder Größe,
2) die Aichämter zu Offenbach, Erbach, Alsfeld, Friedberg, Worms und Alzey nur noch zum Aichen von Waagen mit einer Tragfähigkeit von nicht über 10 000 kg und
3) die Aichämter zu Bensheim, Nidda und Bingen nur noch zum Aichen von Waagen mit einer Tragfähigkeit von nicht über 2000 kg befugt sind.
      Darmstadt, den 23. März 1886.
Großherzogliche Aichungs-Inspektion.
Pfannmüller.


Berichtigung.
      In der Bekanntmachung vom 19. Februar d. J. - Regierungsblatt[GWR 1] Nr.5 S. 57 - ist den unter 2) aufgeführten Distriktseinnehmereien noch die Distriktseinnehmerei Westhofen beizufügen.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Regierungsbatt