Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/001

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 1.

Darmstadt, den 10. Januar 1886


Inhalt: 1) Bekanntmachung, das Bahn-Polizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands betreffend.


Bekanntmachung,
das Bahn-Polizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands betreffend.

Vom 17. December 1885.


      Mit Bezug auf die Bekanntmachungen vom 13. Februar 1875 - Regierungsblatt Nr. 10 - vom 19. Juni 1878 - Regierungsblatt Nr. 9 - und vom 23. Mai 1881 - Regierungsblatt Nr. 14 - wird der in Gemäßheit der Beschlüsse des Bundesraths des Deutschen Reichs vom 26. v. M. auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung neu festgestellte und von dem Reichskanzler publicirte, vom 1. April 1886 ab gültige Text des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 17. December 1885.

Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
Breidert.