Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/073

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 6.

Darmstadt, den 22. April 1885


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die ärztliche Prüfung betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Organisation der Musterungs- und Aushebungsbezirke betreffend.


Bekanntmachung,
die ärztliche Prüfung betreffend.

      Es wird hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß der Bundesrath in seiner Sitzung vom 12. März l. Js. beschlossen hat:

1) daß der im § 29 der Bekanntmachung, betreffend die ärztliche Prüfung, vom 2. Juni 1883, (Regierungsblatt Haupttheil S. 65) auf den 1. December 1883 festgesetzte Termin bis zum 1. November 1885 hinausgerückt werde;
2) daß denjenigen Kandidaten der Medizin, welche vor dem Sommersemester 1885 ein bayerisches Lyceum besucht haben, das Lycealstudium als Universitätsstudium im Sinne des § 4 Abs. 4 Ziffer 2 der allegirten Bekanntmachung anzurechnen ist.

      Darmstadt, den 14. April 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Fuhr.