Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/063

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
<<<Vorherige Seite
[062]
Nächste Seite>>>
[064]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Nr. 12.



B.
Wünsche und Anträge der Kammern.

§ 11.
Anträge und Gesuche von Gemeinden und Local-Comités wegen des Baues

von Nebenbahnen.

Dem Wunsche Unserer getreuen Stände gemäß werden wir die in Antrag gebrachten
Nebenbahn-Projecte einer näheren Prüfung unterwerfen und über das Ergebniß derselben den Ständen Vorlage machen lassen.
§ 12.
Die bei Berathung des Gesetzesentwurfs über die Gewann- und Parcellenvermessung vorgetragenen Wünsche betreffend.
Wir haben das Erforderliche angeordnet, daß dem Ersuchen Unserer getreuen Stände
wegen Revision der Landesculturgesetzgebung im Allgemeinen und des Consolidationsgesetzes insbesondere, sowie wegen Anweisung an die Gerichte in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bezüglich Wahrung von Eigenthumswechsel in den Mutationsverzeichnissen bei Verkäufen gegen Baarzahlung soweit thunlich entsprochen werde.
§ 13.
Die Errichtung einer staatsseitig garantirten allgemeinen Bodencreditanstalt.
Wir werden in Erwägung ziehen, ob und auf welche Weise dem Ersuchen Unserer
getreuen Stände entsprochen werden kann und haben zu diesem Behufe die Einleitung der erforderlichen Erhebungen angeordnet.
§ 14.
Die Unterbringung verwahrloster Kinder betreffend.
Die von Unseren getreuen Ständen gestellten Ersuchen, gesetzliche Bestimmungen
über die Unterbringung verwahrloster Kinder zu erlassen und in Betracht zu nehmen, ob sich die Einrichtung einer staatlichen Erziehungs- und Besserungsanstalt empfiehlt, werden Wir in Erwägung ziehen.
§ 15.
Die Revision der Bestimmungen über die Gebäudeversicherung betreffend.
Dem Ersuchen Unserer getreuen Stände wegen thunlichster Beschleunigung der
angeordneten Vorarbeiten zu einer Revision gedachter Bestimmungen werden Wir entsprechen.