Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/079

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
<<<Vorherige Seite
[078]
Nächste Seite>>>
[080]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 18.
Darmstadt, den 7. Juli 1883.


Inhalt: Verordnung, den Vorbereitungsdienst und die Prüfung der Registratoren, der Assistenten des Gerichtskostenrevisors und der Hülfsgerichtsschreiber bei den Untersuchungsrichtern betreffend.

Verordnung,
den Vorbereitungsdienst und die Prüfung der Registratoren, der Assistenten des Gerichtskostenrevisors und der Hülfsgerichtsschreiber bei den Untersuchungsrichtern betreffend.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu verordnen geruht, was folgt:

§ 1.

      Wer Registrator bei einem Kollegialgerichte, Assistent des Gerichtskostenrevisors oder Hülfsgerichtsschreiber bei einem Untersuchungsrichter werden will, muß die Befähigung zum Gerichtsschreiber bei einem Amtsgerichte in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 10. Mai 1880 erlangt haben.

§. 2.

Zu Gunsten der Militäranwärter, welchen je die Hälfte der in § 1 erwähnten Dienststellen vorbehalten ist, werden die nachfolgenden besonderen Bestimmungen getroffen.

§ 3.

Der Militäranwärter, welcher sich die Fähigkeit zu einer der vorbezeichneten Dienststellen erwerben will, hat sich einem Vorbereitungsdienste von der Dauer eines halben Jahres zu unterziehen.