Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B089

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 12.
Darmstadt, den 7. Mai 1881.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1881/82 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Friedberg. - 3) Bekanntmachung, die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Gießen für das erste Vierteljahr 1881 betreffend. - 4) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Bingen. - 6) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1881 betreffend.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Landwirth Philipp Petry II. zu Wöllstein in Anerkennung der von demselben am 6. März laufenden Jahres mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des Kindes des Philipp Leinweber zu Wöllstein vom Tode des Ertrinkens das allgemeine Ehrenzeichen "Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 21. April 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
von Starck.