Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B073

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 10.
Darmstadt, den 13. April 1881.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinden des Kreises Lauterbach. - 3) Bekanntmachung, die im ersten Quartal 1881 in den Gemeinden des Kreises Bensheim zur Erhebung kommenden Umlagen betreffend. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bensheim. - 5) Bekanntmachung, die im ersten Quartal 1881 in den Gemeinden des Kreises Heppenheim zur Erhebung kommenden Umlagen betreffend.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Matrosen Sebastian Sander zu Nierstein, welcher sich am 2. September v. J. gelegentlich des in der Nähe von Rhein-Dürkheim auf dem Rhein stattgehabten Brandes des Schleppdampfschiffes "Pfalz II" bei der Rettung des Matrosen dieses Schiffes Friedrich Sack} aus Haßmersheim durch Muth und Aufopferung auszeichnete, eine Geldprämie Allergnädigst zu verleihen geruht.
      Bei dieser Rettung haben ferner der Heizer Joseph Frank aus Duisburg, im Königreich Preußen, der Heizer Julius Willeke aus Bonnkirchen, im Königreich Preußen, und der Schiffszimmermann Carl Weinmann aus Speyer, im Königreich Bayern, in anerkennenswerther Weise Hülfe geleistet.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 28. März 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
von Starck.
Schaum.