Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/345

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 31.



15. Die Einziehung erfolgt alsdann nach Altersklassen. Die Mannschaften der zur Einziehung gelangenden Altersklassen unterliegen den für Militärpflichtige geltenden Vorschriften. Nach Auflösung der Ersatz-Truppentheile hört die Pflicht zum Diensteintritt für alle Ersatz-Reservisten zweiter Klasse, welche nicht zum aktiven Dienst einberufen, auf.
16. Ersatz-Reservisten, welche durch Konsulatsatteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande, jedoch mit Ausschluß der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen Meeres, eine feste Stellung als Kaufleute, Gewerbetreibende u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Gestellung bei ausbrechendem Kriege befreit werden. Bezügliche Gesuche sind von den Ersatz-Reservisten erster Klasse durch den Bezirksfeldwebel an das Landwehr-Bezirks-Kommando, von den Ersatz-Reservisten zweiter Klasse an den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersatz-Kommission zu richten, in deren Bezirk die GesuchstelIer sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter zur Stammrolle angemeldet haben.
17. Mit dem vollendeten 31. Lebensjahre erfolgt der Uebertritt zum Landsturm, ohne daß es einer besonderen Verfügung bedarf.
18. Dieser Schein dient Inhaber allen Militär- und Civilbehörden gegenüber als Ausweis.
      Wer denselben verliert, hat sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder schriftlich die Ausstellung eines Duplikats zu beantragen und dafür 50 Pfennig 5.svg zu vergüten.



            Schema 3a zu§ 38.
(Nach Art der Militär-Pässe in Buchform anzulegen, mit Deckel von der Farbe der Militär-Pässe
      (Anmerkung zu § 16 der Rekrutirungs-Ordnung), jedoch mit breitem schwarzen Rücken).

(Aufschrift.)
Ersatz-Reserve-Paß
des
übungspflichtigen Ersatz-Reservisten
(Waffengattung)
Namen
Jahrgang.

(Inhalt.)

      Der (Stand und Gewerbe) Vor- und Zunamen ...... geboren am .. ten ........ zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat) wird hiermit wegen (hoher Loosnummer, geringer körperlicher Fehler) der Ersatz-Reserve 1. Klasse als (Waffengattung) überwiesen und ist der Einberufung zu Friedensübungen unterworfen. Er hat die Heranziehung zur ersten Uebung zum .. ten ...... zu gewärtigen, steht bis zum vollendeten 31. Lebensjahre unter der Kontrole der Landwehr-Behörden und tritt sodann zum Landsturm über, ohne daß es einer besonderen Verfügung bedarf.
      1. Inhaber tritt mit der Aushändigung dieses Passes in die Kontrole der ...... Landwehr-Kompagnie des Landwehr-Bezirks-Kommandos ....... Er ist verpflichtet, sich innerhalb 8 Tage nach Aushändigung dieses Passes bei dem Landwehr-Bezirks-Feldwebel in ...... zu melden.