Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/216

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 22.


      Nachdem vorstehende Versteigerung genehmigt und dies den Steigerern eröffnet worden war, wurde denselben zugleich bekannt gemacht, daß der erste Abfuhrtag auf .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. bestimmt sei.

Zur Beglaubigung:
Der Großh. Bürgermeister:
Das controlirende Gemeinderathsmitglied:




      Der Erlös mit .. .. .. Mark 5.svg .. .. Pfennig 5.svg, schreibe .. .. .. .. .. .. .. .. .. Mark .. .. Pfennig wird dem Gemeinde-Einnehmer unter dem Bemerken hierdurch in Einnahme decretirt, daß

       1) die unter Ord.-Nr.


aufgeführten Steigerer vor der Abfuhr Baarzahlung zu leisten haben,
       2) den Uebrigen aber Zahlungsfrist bis .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. gestattet worden ist.

.. .. .. .. .. .. .. .., den .. .. ten .. .. .. .. .. .. 18 .. ..

Der Großh. Bürgermeister:




      Daß der Steigerungserlös auf Seite .. .. Nummer .. .. .. des Controlbuchs gehörig controlirt worden ist, bescheinigt:

Das controlirende Gemeinderathsmitglied: