Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/133

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 11.
Darmstadt am 7. April 1860.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den zwischen den Regierungen mehrerer deutschen Staaten wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden abgeschlossenen Vertrag betreffend; - 2) Bekanntmachung, die Bestätigung von Schenkungen an das Diakonissenhaus "Elisabethenstift" zu Darmstadt betr.; - 3) Bekanntmachung, die in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen legalisirten Grundbücher betr.; - 4) Bekanntmachung, die Ausführung des Artikels 3 des Vertrags wegen Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins vom 8. Mai 1841 in Beziehung auf die Erhebung und Controlirung der innern Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier und Tabak betr.; 5) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Oppenheim; - 6) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Gießen; - 7) Concurrenzeröffnung.

Bekanntmachung,
den zwischen den Regierungen mehrerer deutschen Staaten wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden abgeschlossenen Vertrag betreffend.

Nachdem der Senat der freien Stadt Lübeck dem zwischen mehreren deutschen Regierungen wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeschlossenen, im Großherzoglichen Regierungsblatte Nro. 2 von 1852 verkündeten Vertrage für die Zeit vom 1. Mai d. J. an beigetreten ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, am 29. März 1860.
Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern.
v. Dalwigk.
v. Koffler.



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Schenkungen an das Diakonissenhaus "Elisabethenstift zu Darmstadt betreffend.

Dem Diakonissenhaus "Elisabethen-Stift" in Darmstadt sind im Laufe des Jahres 1859 die nachstehend verzeichneten, einhundert Gulden oder mehr betragenden Gaben zugewendet worden:

1) von Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland 550 fl.
2) von Ihrer Majestät der Königin von Bayern 300 "
3) von dem Grafen Otto zu Solms-Laubach 200 "