Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/131

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 10.


Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs gleichen Zielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October 1860 geschehen soll.

Mainz, den 2. März 1860.
Großherzogliches Kreisamt Mainz.
Schmitt.



Erhebung in den Adelstand.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht, durch Allerhöchste Entschließung vom 1. Februar 1860 den Oberlieutenant und Corpsadjutanten im Großherzoglichen Artilleriecorps Carl Friedrich Herget für sich und seine eheliche Nachkommenschaft in den Adelstand des Großherzogthums zu erheben und demselben zugleich zu gestatten, das Wappen der Familie von Zelion genannt Brandis zu führen.

Ordensverleihungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 5. März dem Director der Zolldirection zu Frankfurt a./M. Geheimerath Dr. Heinrich Ludwig Biersack aus Anlaß seines 50jährigen Dienstjubiläums und in Rücksicht auf seine geleisteten 50-jährigen treuen und ersprießlichen Dienste das Comthurkreuz erster Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen,
2) am 10. März dem Forstwart, Forstmitaufseher Franz Venuleth aus Anlaß seines 50jährigen Dienstjubiläums und in Rücksicht auf seine geleisteten 50jährigen treuen Dienste das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, und
3) am 18. März dein General-Consul Friedrich von Schey zu Wien das Comthurkreuz zweiter Klasse, sowie dem Kanzleisecretär bei dem Ministerium des Innern Wilhelm Ewald und dem Hofmünzmedailleur Christian Schnitzspahn das Ritterkreuz zweiter Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.



Ermächtigung zur Annahme fremder Orden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 10. Januar dem Hofrath Dr. Georg Schäfer zu Mainz die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Hoheit dem Herzog von Anhalt-Dessau verliehenen Insignien eines Ritters erster Klasse des Herzoglich Anhaltinischen Gesammthausordens Albrechts des Bären zu ertheilen,
2) am 25. Januar die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der nachbenannten, von Ihrer Majestät der Königin von Spanien verliehenen Orden zu ertheilen, nämlich:
a) dem wirklichen Geheimerath, Präsidenten des Gesammt-Civil-Ministeriums, Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, sowie des Innern, Dr. Reinhard Carl Friedrich Freiherrn von Dalwigk Excellenz für das Großkreuz des Ordens Carl`s III.;
b) dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlich Französischen Hofe Adolph Freiherrn Senarcleus von Grancy für das Großkreuz des Ordens Isabellens der Katholischen;
c) dem Geheimen Staatsrath Friedrich Georg von Bechtold für das Commandeurkreuz mit dem Stern des Ordens Carls`s III.;