Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/121

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 9.


1940 Gulden von den Mitgliedern der Gemeinde daselbst und von den Landgemeinden 200 Gulden Beitrag zu der Besoldung des Rabbiners aufgebracht werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Offenbach, den 29. Februar 1860.
Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
v. Starck.



Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinhessen.
Es wurden verurtheilt:
I. Von dem Großherzoglichen Assisengerichte der Provinz Rheinhessen:
1) Joseph Müller, Kuhhirte von Bingen, wegen Meineids, durch Urtheil vom 18. Juli 1859 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.
2) David Wiesend, Taglöhner von Gonsenheim, wegen fortgesetzten Raubes und kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 19. Juli 1859 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten.
3) Christoph Weisbach, Landwirth von Worms, wegen Verführung und Mißbrauchs zur Unzucht und Blutschande, durch Urtheil vom 20. Juli 1859 in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren.
4) Johann Thomas, Taglöhner aus Mainz, wegen fortgesetzten ausgezeichneten und kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 21. Juli 1859 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren mit Schärfung.
5) Durch Urtheil vom 23. Juli 1859:
a) Philipp Helmling, Schuhmachergeselle aus Westhofen, wegen Meineids zu 1 Jahr Correctionshaus,
b) Adam Blaum, Ackersbursche aus Heßloch, wegen intellectueller Urheberschaft bei vorbenanntem Verbrechen in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
6) Johann Kehr, Dienstknecht aus Pfeddersheim, wegen fortgesetzten ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 25. Juli 1859 in eine Zuchthausstrafe von 21 /2 Jahren mit Schärfung.
7) Jacob Kolb, Leineweber aus Nieder-Ingelheim, wegen Meineids, durch Urtheil vom 26. Juli 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
8) Rudolph Becker, Dienstknecht aus Eich, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge, durch Urtheil vom 27. Juli 1859 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
9) Balthasar Leisenheimer II., Schmied aus Spiesheim, wegen Verführung und Mißbrauchs zur Unzucht, durch Urtheil vom 27. Juli 1859 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
10) Hermann Klein, Ellenwaarenhändler aus Bingen, wegen betrügerischen und einfachen Bankrotts, durch Urtheil vom 27. Juli 1859 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren.
11) Jacob Weigel, Schneider aus Mutterstadt, im Königreich Bayern, wegen Meineids, durch Urtheil vom 5. October 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
12) Adam Berg, Taglöhner aus Worms, wegen Raubes, durch Urtheil vom 10. October 1859 in eine Zuchthausstrafe von 12 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.