Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/109

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 9.
Darmstadt am 21. März 1860.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Postverbindung zwischen Grünberg und Butzbach betreffend; - 2) Bekanntmachung, die Errichtung einer Postexpedition in Groß-Steinheim und einer Postverbindung zwischen Groß-Steinheim und Offenbach und Seligenstadt betr.; - 3) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Neustadt; - 4) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten; - 5) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Friedberg; - 6) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim; - 7) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Bensheim; - 8) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Offenbach; - 9) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den israelitischen Gemeinden des Kreises Friedberg; - 10) Bekanntmachung, die Ausbringung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde zu Offenbach für 1860 betreffend; - 11) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäsheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinhessen; - 12) Ertheilung eines Erfindungspatents.

Bekanntmachung,
die Postverbindung zwischen Grünberg und Butzbach betreffend.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß mit dem 15. d. M. zwischen Grünberg und Butzbach eine Postverbindung, im Anschluß an die Bahnzüge nach Darmstadt und Cassel, in Wirksamkeit treten und dabei nachstehende Personentaxe zur Anwendung kommen wird.

Tarif
zur Erhebung des Personengeldes und Ueberfrachtportos auf dem Personenpostcurse zwischen Butzbach und Grünberg, sowie zum Durcheinschreiben auf den Curs von Lich nach Laubach.
Es zahlt eine Person
Per-
sonen-
geld.
Ueber-
frachtporto
für je 5
Pfd.
Es zahlt eine Person
Per-
sonen-
geld.
Ueber-
frachtporto
für je 5
Pfd.
zwischen
zwischen
fl. kr.
kr.
fl. kr.
kr.
Butzbach Ober-Hörgern - 18 - Ober-Hörgern Laubach - 52 -
" Eberstadt - 22 - Eberstadt Lich - 14 -
" Lich - 36 11/6 " Grünberg - 48 -
" Grünberg 1 8 21/3 " Laubach - 48 -
" Laubach 1 8 21/3 Lich Münster - 22 -
Ober-Hörgern Eberstadt - 6 - " Grünberg - 36 11/2
" Lich - 18 - Münster Butzbach - 56 -
" Grünberg - 52 - " Grünberg - 14 -