Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/106

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 8.


25) Christoph Repp von Lißberg, durch Urtheil vom 6. December 1859, wegen einfachen und kleinen Diebstahls im ersten Rückfalle in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
26) Johannes Kappes von Göbelnrod, durch Urtheil vom 6. December 1859, wegen Landstreicherei im 4. Betretungsfalle und Bruchs der Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten und Stellung unter polizeiliche Aufsicht, mit Einschluß der bereits früher erkannten, auf die Dauer von 3 Jahren.
27) Durch Urtheil vom 17. Mai 1859:
a) Louise, Christian Hornberger`s Ehefrau von Gießen, wegen verschiedener einfacher und kleiner Diebstähle im Rückfall in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 9 Jahren.
b) Levi Grünewald von Naunheim, wegen gewerbsmäßiger Begünstigung dieser Verbrechen in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
28) Lorenz Falk von Udenhausen, durch Urtheil vom 10. December 1859, wegen Landstreicherei im 3. Betretungsfalle, Bruchs der Confination und einfachen Diebstahls in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren und Stellung unter polizeiliche Aufsicht, mit Einschluß der früher erkannten, auf die Dauer von 2 Jahren.
29) Johannes Zacharias von Holzhausen bei Gladenbach, durch Urtheil vom 10. December 1859, wegen Landstreicherei im 2. Rückfalle und Bruchs der Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und Stellung unter polizeiliche Aufsicht, mit Einschluß der bereits früher erkannten, auf die Dauer von 1 Jahr.
30) Catharina Muth von Sinkershausen, durch Urtheil vom 13. December 1859, wegen 7 einfacher Diebstähle im ersten Rückfalle in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 3 Jahren.
31) Catharina Herrmann von Zeilbach, durch Urtheil vom 17. December 1859, wegen Eigenthumsbeschädigung und Landstreicherei im 2. Rückfalle in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten.
IV. Von Stadt- und Landgerichten der Provinz Oberhessen und zwar:
a) Von dem Großherzoglichen Landgerichte Butzbach:
Georg Lottig von Steinfurth, durch Urtheil vom 23. December 1859, wegen Waizendiebstahls in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
b) Von dem Großherzoglichen Stadtgerichte Gießen:
1) Ludwig Koth von Rodheim, durch Urtheil vom 9. Juli 1859, wegen 17 kleiner Diebstähle im Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
2) Johannes Weller von Trohe, durch Urtheil vom 27. Juli 1859, wegen Gewohnheitsbettelns und Bruchs der Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe.
3) Jost Enders von Ober-Gleen, durch Urtheil vom 22. November 1859, wegen Gewohnheitsbettelns in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe.
4) Philipp Leicht von Watzenborn, durch Urtheil vom 21. December 1859, wegen 3 einfacher Diebstähle im Rückfall in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr.