Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/102

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 8.


Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Nidda.


O
r
d
n.
-N
r.
Namen der israelitischen Religions-Gemeinden.
Ausschlag.
Beitrag auf 1 Gulden Nor-
malsteuerkapital.
E
r
h Z
e i
b e
u l
n e
g .
s-
Bemerkungen.
fl.
kr.
pf.
1 Echzell mit Gettenau 340 - - 4 Der Ausschlag wird nach einer
Klassensteuer erhoben.
2 Gedern mit Steinberg 488 17 1,561 4
3 Hungen mit Inheiden, Utphe und Villingen 463 19 1,381 4
4 Langsdorf mit Birklar 269 21 3,325 4
5 Obbornhofen mit Wohnbach und Bellersheim 127 8 0,602 4 Das Budget ist für die Jahre 1860/62
aufgestellt, und hier der in jedem dieser
Jahre zu erhebende Betrag der Umlagen eingetragen.
6 Ober-Seemen 243 9 2,128 4
7 Ortenberg mit Bleichenbach 165 11 0,132 4
8 Usenborn 113 16 1,255 4

Vorstehende Uebersicht wird hiermit unter dem Anfügen als richtig bescheinigt, daß die Erhebungsziele auf die Monate Mai, Juli, August und October festgesetzt worden sind.

Nidda, den 24. Februar 1860.
Großherzogliches Kreisamt Nidda.
Dr. Rautenbusch.



Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen.
Es wurden verurtheilt:
I. Von dem Großherzoglichen Assisenhofe der Provinz Oberhessen:
1) Jacob Schmidt, ledig, Taglöhner von Eckartsborn, wegen ausgezeichneten Diebstahls, Versuchs eines solchen und Confinationsbruchs, durch Erkenntniß vom 4. Juli 1859 in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren 6 Monaten.
2) Friedrich Blumöhr, Schreinerlehrling von Gießen, wegen wiederholter Verführung zur Unzucht, durch Erkenntniß vom 5. Juli 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr 3 Monaten.
3) Karl Vielmetter, ledig, von Kaulstoß, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, durch Erkenntniß vom 6. Juli 1859 in eine solche von 3 Jahren.