Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/098

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 10.


13 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
14) Adam Eberhard, Maurergeselle, aus Bessungen, wegen Landstreicherei und Paßfälschung, durch Urtheil vom 29. Dezember 1852, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.

b) Von dem Großh. Kreis- resp. Bezirksgerichte zu Alzey.

1) Jacob Scherff, Schreiner, aus Worms, wegen Diebstahlsbegünstigung, durch Urtheil vom 25. Juni 1852, in eine Zuchthausstrafe von 4 Monaten als Zusatz zu einer durch das Großh. Assisengericht zu Mainz am 1. Mai 1852 gegen ihn erkannten mehrjährigen Zuchthausstrafe.
2) a) Peter , Dienstknecht, aus Walheim, und b) Peter Kröhler, Dienstknecht, aus Freimersheim wegen Diebstahls und Betrugs, durch Urtheil vom 16. Juli 1852 in contumaciam jeder zu 1 Jahr Correctionshausstrafe.
3) Christian Kieser, Taglöhner, aus Worms, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 12. November 1852 zu 1 Jahre Correctionshausstrafe, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Monats, sowie in den letzten 8 Tagen seiner Haft durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
4) Johann Georg Beil, Drahtarbeiter, aus Brandau, heimathsberechtigt in Worms, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 12. November 1852, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 6 Monaten, geschärft in den ersten und letzten 14 Tagen seiner Haft durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht wahrend 4 Jahren nach erstandener Strafe.
5) Johann Sipp, Maurer, aus Rack, wegen Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 19. November 1852, zu 14 Tagen Zuchthausstrafe, als Zusatz zu einer durch das Gr. Assisengericht zu Mainz am 19. October 1852 gegen ihn erkannten 3jährigen Zuchthausstrafe.
6) Maximiliane Klippel, Dienstmagd, aus Erbesbüdesheim, wegen Diebstahls und Unterschlagung, durch Urtheil vom 26. November 1852, in eine Correctionshausstrafe von 9 Monaten, geschärft in den ersten 8 Tagen des 1., 3., 5., 7. und 9. Monats, sowie in den letzten 8 Tagen ihrer Haft durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung, als Zusatz zu zweien durch das vorhinige Kreis-, jetzt Bezirksgericht zu Mainz am 7. Juli und 7. August 1852 gegen dieselbe erkannten Correctionshausstrafen von 6 und 13 Monaten.
7) Jacob Scherer, Korbmacher, aus Hamm, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 8. Dezember 1852 in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.


Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großherzoglich Hessischen Ludewigs-Universitat zu Gießen im Sommerhalbjahre 1853 gehalten und am 11. April bestimmt und allgemein ihren Anfang nehmen werden.
Theologie.
Evangelisch-theologische Fakultät.

Erklärung der Genesis, fünfstündig von 3-4 Uhr, ordentl. Professor Dr. Knobel.
Hebräische Archäologie, fünfstündig von 4——5 Uhr, Derselbe.