Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/070

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Bekanntmachung, die Aufhebung der Baubezirke Bensheim, Lauterbach und Oppenheim betreffend.

Des Großherzogs Königliche Hoheit haben die Aufhebung der Baubezirke Bensheim, Lauterbach und Oppenheim und die Zutheilung derselben unter die benachbarten Bezirke in folgender Weise zu genehmigen geruht: 1. Von dem Baubezirk Bensheim wird ein solcher Theil zu dem Baubezirk Darmstadt geschlagen, daß die südlichen Grenzen der Gemarkungen Gernsheim, Hähnlein, Alsbach, Jugenheim, Seeheim und Oberbeerbach die südliche Grenze des letztgenannten Bezirks bilden.
Der ganze übrige, dem Bezirk Darmstadt nicht zugeschlagene Theil des Baubezirks Bensheim wird dem Baubezirk Heppenheim zugetheilt.
Dagegen gehören die Orte Neckarsteinach, Neckarhausen, Darsberg, Greim, Hirschhorn und Langenthal mit ihren Gemarkungen, welche bisher einen Theil des Baubezirks Heppenheim bildeten, nunmehr zu dem Baubezirk Michelstadt.
2. Der Baubezirk Lauterbach wird in der Weise den Baubezirken Nidda und Alsfeld zugetheilt, daß die Orte Ilbeshausen, Altenschlirf und Schlechtenwegen mit ihren Gemarkungen nebst dem südlich von diesen gelegenen Theil des Bezirks Lauterbach dem Baubezirk Nidda zufallen, der ganze übrige Theil aber zu dem Baubezirk Alsfeld gehört.
3. Der Baubezirk Oppenheim wird so getheilt, daß die Straße von Flomborn nach Westhofen und von da nach Köngernheim nebst sämmtlichen daran gelegenen Orten und deren Gemarkungen dem Baubezirk Alzei zugeschlagen wird.
Außerdem soll die Straße von Köngernheim bis an das gelbe Hans bei Oppenheim unter die Verwaltung des Großh. Kreisbaumeisters zu Alzei gehören.
Die Gemarkungen Bodenheim, Nackenheim, Lörzweiler, Mommenheim, Hahnheim, Nierstein, Selzen und Schwabsburg, welche bisher zu dem Baubezirk Oppenheim gehört haben, werden dem Baubezirk Oberingelheim zugetheilt.
Der ganze übrige Theil des Baubezirks Oppenheim wird mit dem Orte Dexheim und der Oppenheimer Rheinüberfahrt dem Baubezirk Worms beigeschlagen.

Diese allerhöchste Entschließung wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Darmstadt den 9. Februar 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck.
Schleiermacher.


Bekanntmachung, das bei dem Betrieb der Main-Neckarbahn von Seiten der Großherzoglich Hessischen Regierung angestellte Personal betreffend.

Das nachstehende Verzeichniß des bei dem Betrieb der Main-Neckar-Eisenbahn von Seiten