Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/041

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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zusammen, um zur Wahl der Geschwornen-Candidaten nach Anleitung des Art. 43 jenes Gesetzes zu schreiten.
Diese Wahl hat innerhalb vierzehn Tagen, vom Ablauf jener dreitägigen Frist an, zu geschehen.

§. 9.

Sobald diese Wahl erfolgt ist, ist von den einschlägigen Behörden ohne allen Aufschub den Artikeln 44, 45 und 46 des Gesetzes vom 28. October 1848 gemäß zu verfahren.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt am 6. Januar 1849.

(L. S.)

LUDWIG.
Kilian.


Bekanntmachung,
die Wahl eines Bisthumsverwesers und eines Verwalters der bischöflichen Dotation betreffend.

Nachdem der bischöfliche Stuhl zu Mainz durch das am 30. v. M. erfolgte Ableben des Herrn Bischofs Petrus Leopold Kaiser erledigt worden ist, hat das Domcapitel zu Mainz für die interimistische Verwaltung der Diöcese und der bischöflichen Dotation, den Landes- und Kirchengesetzen gemäß, Vorsorge getroffen und am 7. d. M. den Herrn Domcapitular Caspar Grimm zum Bisthumsverweser und den Herrn Domdecan Tobias Höfer zum Verwalter der bischöflichen Dotation gewählt.

Diese Wahlen werden hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht.
Darmstadt am 8. Januar 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
Jaup.
C. Schmidt.


Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen zweiter und dritter Klasse der Gemeinde Bermuthshain, im Regierungsbezirke Nidda, für 1848 betreffend.

Der Gemeinde Bermuthshain ist von Großherzogl. Ministerium des Innern gestattet worden, daß das dritte Ziel der Umlagen II. Klasse für 1848 mit 232 Gulden 23 2/3 Kreuzer, und III. Klasse mit 155 fl. 2/3 Kreuzer niedergeschlagen werde, was hiermit zur Kenntniß gebracht wird.

Nidda den 21. December 1848.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Nidda.
Fuhr.