Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/056

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[055]
Nächste Seite>>>
[057]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Es beträgt hiernach der Ausschlag auf einen Gulden Steuerkapital

der Gemeinde-
glieder.
der Nichtgemeinde-
glieder von immer
steuerbaren Objecten.
der früher steuer-
freien Objecte.
1.) in der Gemeinde Ruppertenrod 4 kr. 0,000 pf. 4 kr. 0,000 pf. - kr. - pf.
2.) in der Gemeinde Kleineichen 2 " 1,300 " 2 " 1,300 " 2 " 1,300 "
Gießen den 28. August 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen.
Haberkorn. Günther.
vt. Görtz.



Ausschlag, von Fourrage-Schuldentilgungskosten im Amte Heppenheim.

Von Seiten der Großherzogl. Landeskriegskosten-Kommission ist mittelst Rescripts vom 17ten Febr. 1818 ad Num. 288. genehmigt worden, daß die in den Jahren 1813, 1814 und 1815 für das Amt Heppenheim entstandenen Fourrage-Schuldentilgungsgelder nach der der Zahlung halber zu Stande gekommenen Vereinigung, nun ausgeschlagen, und die fallsigen Beiträge sofort zur Bezahlung gedachter gemeinsamer Amtsschulden verwendet werden sollen. Der dermalige Ausschlag beträgt inclusive von Verzugszinsen und Ausschlagskosten - 7229 fl. 12 ½ kr., und der Beitrag auf Einen Gulden Ortssteuer-Kapital ist 2 kr. 0,6762 pf. Dieses, und daß die desfallsigen Erhebregister nun an die Ortssteuer-Erhebe abgegeben worden seyen, wird zur Nachricht der Steuerdebenten verordnungsgemäß bekannt gemacht. Heppenheim den 26. August 1819.

Großherzoglich Hessisches Justizamt daselbst.
Pfülb.


Ausschlag von Zehntverwandlungskosten zu Lautenweschnitz.

Zufolge, durch Regierungs-Rescript zur Prot. Ziffer 8562. vom 14ten Aug. l. J., erhaltener Autorisation, sind die, durch Verwandlung des fiskalischen Zehntens zu Lautenweschnitz in eine ständige Grundrente, entstandenen Kosten, mit dreißig Gulden 54 kr., auf die betheiligten zehntpflichtigen Güterbesitzer, nach Verhältniß der betreffenden Steuer-Kapitalien, repartirt worden, und, einschließlich der Registerfertigungs- und Erheb-Gebühren, von dem Gulden Ortssteuer-Kapital neurottzehntbarer Grundstücke 10 kr. 3,336 pf. beizutragen.

Fürth am 1ten September 1819.
Großherzoglich Hessisches Justizamt daselbst.
Roose.