Die Probstei in Wort und Bild/050

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Die Probstei in Wort und Bild
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Probstei in Wort und Bild.djvu
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Neuhaus die Königl. und Fürstl. Entscheidung aus (Kiel 1695 im Juli): „daß die Bendfelder in Rungenteiche (Rögenteiche?) bis an die artikulierten Steine unbehindert pflügen und säen dürften“.

5. Bis gegen das Jahr 1612 hatten die Probsteier die dortigen Klostermühlen in baulichem Stande erhalten und hierfür nur die halbe Matte bezahlt. Hierauf schloß der damalige Probst Otto von Qualen mit ersteren einen Vergleich, wodurch sie von Unterhaltung der Mühlen befreit, dagegen aber zur Erlegung der ganzen Matte, gestrichen wie in Neumühlen, verpflichtet wurden. Nun ließ der Probst eine Matte anfertigen von der Manier der Neumühlener, aber von der Größe der Preetzer Matte. Hiermit nicht zufrieden, fordert die Probsteier eine Matte von der Größe der Neumühlener.

Ein zweiter Grund ihrer Unzufriedenheit war dieser, daß der genannte Probst ihre Freiheit, einige Malzdarren zu halten, beschränkte und für jede Darre 1 Thlr. Rekognition forderte, wenn sie kein Klostermalz gebrauchen wollten. Ueberdies beklagten sie sich darüber, daß sie mit Graben und Zäunen auf dem Clausdorfer Felde beschwert würden, da doch jeder von ihnen seinen Anteil an dieser Arbeit längst übernommen hätte. Endlich forderten sie, daß, zur Vermeidung von Ueberlastung, über die von ihnen zu leistenden Klosterführen ein ordentliches Register gehalten würde und daß sie die Ziegelsteine für das Kloster ferner nicht von fremder Junker Höfe zu holen gehalten sein dürften. Um Abstellung dieser Beschwerden baten sie das Kloster in einer Supplik vom 2. März 1612.

Als hierauf keine gewährende Antwort erfolgte, gingen am 12. Mai Paul Moller aus Fiefbergen und Jochim Wiese aus Krokau als Abgeordnete der Probsteier zu dem gerade in Kiel befindlichen Probsten und erneuerten mündlich ihr Begehr; allein der Probst beschied sie, wie er selbst sagt, zur Beilegung der Sache nach Preetz, während die Bauern dem Herzoge klagten, „der Probst habe sie mit guten Worten abgewiesen“, und, einer Zeugnisaussage zufolge, schon in Kiel äußerten: „der Probst habe sie alle Zeit viel geplagt, darum wollten sie ihn und alle Jungfrauen zum Kloster hinausjagen“.

Dieses schien keine leere Drohung bleiben zu sollen; denn am 14. Mai begaben sich an 200 Probsteier, mit Feuergewehr bewaffnet, nach Preetz, um, ihrer eigenen Aussage nach, Audienz beim Probsten zu begehren, nach des letzteren Erklärung aber, um das Kloster zu stürmen. Als dieses ihnen verschlossen ward, zogen sie sich in den Flecken, wo gegen die Vesperzeit zwei Knechte des Probsten von 6 Probsteiern angefallen wurden. Bei dieser Gelegenheit ward der letzteren einer „Jochim Schmidt“, erstochen, Hinrich Brockmann aber schwer am Kopfe verwundet. Auf Zureden einiger Klosterfrauen gingen die Bauern zwar zu Hause; allein Paul Moller und Jochim Wiese nötigten am nächsten Sonntage den Küster Lübeking, des Pastors Bruder, ihnen ein Publikand zuschreiben, des Inhalts: “daß auf Befehl der Obrigkeit (wie sie vorgaben) und bei Strafe einer Tonne Biers und 2 Thlr. alle Bauern beider Kirchspiele persönlich auf dem Sommerhose erscheinen und keinen Flegel (vermutlich mit der üblichen Hausmarke) schicken sollten“. Dieses Publikand schickten sie dem Pastor zum Ablesen. Vergebens ermahnte er sie noch in der Kirche, von ihrem Vorhaben abzustehen. Die Versammlung kam zustande, und die beiden Kirchspiele verschwuren sich förmlich gegen ihre Obrigkeit, indem jeder Bauervogt seine Dorfschaft besonders schwören ließ. Außerdem ward, nach dem Erfolge zu urteilen, auf der Versammlung beschlossen, die Sache dem Landesfürsten vorzutragen. Denn noch im Monate Mai sandten die Probsteier an den Herzog Johann Adolf eine Supplik, worin sie alle ihre Beschwerden vorbrachten. Hierauf eröffnete der Herzog dem Probsten (Reinbeck Mai 24.): „daß sein Bericht mit der Probsteier Supplikschrift allerdings nicht übereinstimme: daher der Fürst von selbigem schriftlichen Gegenbericht fordere“. Als dieser eingegangen war, erfolgte des Herzogs Befehl an den Probsten (Juni 4.), den Probsteiern ihre Büchsen und Gewehre abzunehmen. Da Otto von Qualen diesen Befehl nicht ausführbar