Bergholz/Erbbuch 1550

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Nachrichten aus dem alten Erbbuch des Belziger Amtsgerichts von 1550

In Bergholz (Birkholz) sind 14 besessener Mannen; darunter 6 Gärtner, die alle sind dem Amt lehen- und zinsbar. 27 Hufen sind in dieses Dorfes Flur gelegen und zu diesem Dorfe gehörig.

  • Lehenware: So oft das Gericht, welches Lehengut ist, zu Falle kommt (bei Vererbung), gibt der Besitzer desselben 1 Schock 30 Gr. zu Lehenware ins Amt.

Doktor Lindemann hat in Peter Schubitzen und Salle Fredersdorfer Hofe die Untergerichte, Scheltwort, Messerzüge, Braun in blau, so sich solche oder dergleichen Fälle darinnen zutrüge, Macht zu strafen.

  • Richteramt: In diesem Dorfe ebenso wie in Borne.
  • Frondienste der 8 Pferdner. Der Richter und die andern Hüfner sind, wenn das Amt Wein oder Getreide nach Wittenberg, Lochow oder Schweinitz wegzuschicken hat, so oft als sie erfordert werden, zu fahren schuldig. Wird jedem des Tages 8 Pf. und ein Maß Habern, deren 3 einen Belziger Scheffel tun, gegeben.

Wann und so oft im Amt Gebäude an Mühlen, Straßen bessern, Dämme machen, oder andern, welcherlei die auch sein und vorfallen möchten, sind die Hüfner dazu zu führen schuldig, was man bedürftig und ihnen befohlen, bei eigener Kost. Dergleichen sind die Hüfner, wann und so oft sie erfordert werden, aus des Amts hohen Heiden oder andern Gehölzen, Küchenholz ins Amt bei ihrer Kost zu führen, auch dasselbe wagenlang selbst abzuhauen verpflichtet. Sie sind auch schuldig und verpflichtet, ein Stück Hof oder Schloßackers, welcher ihnen zugeteilt worden, zur Winter oder Sommersaat mit Mist aus des Amts Schäfereien zu beführen. denselben auszubreiten, umzuackern, mit des Amts Samen zu besäen, zuzueggen, ferner das darauf erwachsene Getreide abzuhauen, zu wenden, zu dorren, mit ihren eigenen Banden zu binden, einzuführen, auf und abzuladen und an seinen verordneten Ort zu bringen, alles bei ihrer eigenen Kost.

  • Handdienste: Die Hüfner und Gärtner sind bei ihrer Kost alles erwachsene Gras auf des Amts Wiesen helfen abzumachen, zu wenden, zu dörren und das Heu in Schober bringen zu helfen, pflichtig. Die Gärtner aber sind dem Amt allerlei Handdienste, wozu sie das Amt gebraucht und so oft sie erfordert werden bei eigener Kost zu leisten und zu tun unterworfen.

Das Amt besitzt 2 Weinberge, hart vor Belzig, gewinnt davon 100 Eimer Wein. Des Amtes Dorfschaften müssen die Befriedigung halten, Pfähle hauen etc. bei eigener Kost. Heerfahrtsdienste: Dienen nach Gelegenheit des Aufgebots mit der Mannschaftsfolge und helfen ihren Anteil aufbringen zu 2 Heerfahrtswagen und andern zugehörigen Rüstungen neben andern des Amts Untersassen, und sind solche Dienste, so oft als sie erfordert werden, zu leisten schuldig.

  • Grenzen: Mit denen von Belzig, Pornow (Borne), Gruben und Breitenstein.
  • Geben dem Amt jährlich imgemein: 30 Gr. Erbschoß Bartholomai, 42 Gr. Hammergeld Walpurgis, 5 Gr. Küchengeld Pauli Bekehrung, 3 Sch. Berkorn, 9 Sch. Brauhafer Martini, gehäuft Belziger Maß, 4 Mdl.Korngarben Jakobi, 1 1/2 Schock Eier Ostern. Die obbeschriebenen Zinssummen bringen sie untereinander im gemein auf und werden von ihnen ins Amt geantwortet. Dazu: 12 Gr. Pferdegeld Pfingsten, 33 Gr. 6 Pf. Wiesenzins, 7 Sch. Korn, 6 Sch. Gerste, 8 Sch. Habern (Hafer), 1 Schock 13 Hühner.

Zu solchen gemeinen zu Hauf gezogenen Zinsen ist jeder insbesondere jährlich zu geben schuldig, wie nachfolgend bei jedes Namen unterschiedlich verzeichnet zu befinden.

  1. Merten Nöte, Richter (Laurenz Nöte) hat Haus, Hof und 3 freie Lehenhufen, gibt auf den Fall (Erbanfall) 1 Schock 30 Gr. Lehenware, lehnet dem Amt und zinst darin 7 Gr. Pferdegeld Pfingsten, 5 Gr. Wiesenzins, 1 Sch. Dürrkorn, Martini 12 Hühner.
  2. Hans Predo (Michel Thiel) hat Haus, Hof und 2 Erbhufen, lehnet dem Amt und zinst darin 5 Gr. Wiesenzins, 6 Sch. Korn, 7 Hühner.
  3. Philipp Grabow (Brose Grabow) hat Haus, Hof und 3 Erbhufen, lehnet dem Amt und zinst darin 5 Gr. Wiesenzins, 8 Sch.Haber, 15 Hühner.
  4. Matties Diele hat Haus, Hof und 3 Erbhufen, lehnet dem Amt und zinst darin 5 Gr. Wiesenzins, 6 Sch. Gerste, 7 Hühner Martini
  5. Urban Senst (Severin Wielandt) hat Haus, Hof und 1 Erbhufe, lehnet dem Amt und zinst Joachim Falkenröder.
  6. Paul Schröter (Drebes Schröter) hat ein Häuslein und einen Garten, lehnet dem Amt und schoßt mit der Gemeinde.
  7. Paul Schröter der Junge hat ein Häuslein und einen Garten, lehnet dem Amt und zinst darin mit der Gemeinde,.
  8. Bastian Friedersdorf (Martin Friedersdorf) hat Haus, Hof und 3 Erbhufen, lehnet dem Amt und zinst darin 15 Gr. Wiesenzins, 9 Hühner Martini.
  9. Liborius Paul (Merten Paul) hat Haus, Hof und 3 Erbhufen, lehnet dem Amt und zinst darin 2 1/2 Gr. Wiesenzins, 4 Hühner Martini.
  10. Peter Schubitz (Urban Schubitz) hat Haus und Hof, darinnen Doktor Lindemann die Untergerichte zuständig, und 3 Erbhufen, lehnet dem Amt und zinst darin 5 Gr. Wiesenzins, 4 Hühner.
  11. Vicenz Kohelitz (Dres Pulmann) hat Haus, Hof und 3 Erbhufen, lehnet dem Amt und zinst darin 5 Gr. Wiesenzins, 9 Hühner.
  12. Greogorius Knapp (Urban Haseloff) hat ein Häuslein und einen Garten, lehnet dem Amt und zinst mit der Gemeinde.
  13. Elias Nichelmann (Clemens Nichelmann) hat Haus, Hof und 1 1/2 Erbhufen , lehnet dem Amt und zinst mit der Gemeinde.
  14. Das Gotteshaus zinst 2 Hühner.
  15. Salle Friedersdorf (Bastian Paul) hat ein Häuslein, lehnet dem Amt und zinst Doktor Lindemann, welcher in diesem Manneshof auch die Untergerichte hat.

Summa dieses Dorfes jährlichen Einkommens, so dem Amt Belzig zuständig, an Geld: 2 Schock 2 Gr. 9 Pf.; an Getreide: 10 Sch.Korn, 6 Sch. Gerste, 17 Sch. Hafer, 4 Mdl. Korngarben; an Zinsstücken: 1 Schock, 13 Hühner, 1 1/2 Schock Eier.