Aachen/Raths- und Staatskalender 1786/066

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Aachen/Raths- und Staatskalender 1786
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[065]
Nächste Seite>>>
[067]
AC Raths u Staatskalender 1786.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.



    oder Krämer sind, mit ganzen Stücken oder Rollen selbst kommen lassen, wie auch Herfel-Garn und Leim zur Wüllenweberey und Karren zur Tuchschererey, sollen keine Accise geben, sondern frey seyn.
  1. Wullen-Tücher, welche aus fremden Orten, entweder mit Quartieren oder ganz hiehin zum Farben geschickt werden, zahlen nichts.
  2. Was zum Behuf des Raths zur Stadt hinein kömmt, als Montirungs-Stücke, Münz-Materialien ec. davon wird keine Accise bezahlet.
  3. Waaren, welche dahier in die Stadt-Waage ankommen, und mit anderen Waaren aufgeladen werden, um eine volle Fracht zu machen, zahlen kein Lager-Geld; es sey dann daß diese Waaren über zweymal 24 Stunden dahier in der Stadt-Wage liegen blieben.
  4. Hingegen soll von allen Karren (so dahier Kaufmanns-Waaren auf- oder abladen)
    Wenn vier- und mehr spännig 10 Mark
    Wenn dreyspännig 8 Mark
    Wenn zweyspännig 6 Mark
    Wenn einspännig 4 Mark
    Sodann von einem Pack- oder Butter-Pferde 3 Mark
    Und von einem Pack- oder Butten-Träger 1 1/2 Mark
    zahlt werden, mit der Errinnerung jedoch, daß der Pforten-Schreiber von einem Briefchen mehr nicht ziehen solle, als vorhin.
  5. Die Accise soll ohne Briefchen mit baarem Gelde in dem Cours (wie solcher auf der