Amt Ahaus und Erbmänner: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Erbmänner'''
  
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Erbmänner oder Ausbürger wurden Adlige, Ritter und Edelknappen genannt, die Bürgerrecht erworben hatten, aber eigentlich durch Reichsrecht wieder ausgebürgert werden sollten. Führten zunächt militärische Interessen den landsässigen Adel und die Stadt zusammen, traten kurz darauf schon die gegenseitige militärische Hilfe und die gegenseitige Ergänzung des Schutzes der zunächst unbefestigten Stadt und der ländlichen Burgen in den Hintergrund.  
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'''Hierarchie'''
 
  
[[Regional]] > [[Historische deutsche Staaten]] > [[Fürstbistum Münster]] > Amt Ahaus
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Schon kurz nach Verleihung der Stadtrechte wurde die städtische Gerichtsbarkeit sofort für den Adel attraktiv. Der nächstliegende adelige Inhaber eines Go- oder Freigerichts besetzte alsbald die städtische Richterstelle. Dies war im Mittelalter in Westfalen deswegen interessant, da selbst nach dem Ausklang des Mittelalters der Stadtrichter zugleich als Bürgermeister dem Rat der Zwölflinge in den Städten vorsaß. Dies Bild gibt die Urkundslage zumindest bei den im 13. Jahrhundert gegründeten Städten im Fürstbistum Münster wieder. Dabei ist zu beachten, dass sich hier auch Sprösslinge aus Dynastengeschlechtern bewegten, welche durchaus kein "von" im Namen tragen.
  
<!-- [[Regionale Forschung|Regional]] > [[Deutschland_1989 | Deutschland]] > [[Nordrhein-Westfalen]] > Kreis Recklinghausen -->
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Der Einfluß des Adels in den Städten verstärkte sich mit dem Bau eigener Stadthäuser des Landadels. Dadurch kamen auch kaufmännische Interessen zum Zug. Für größere Städte war die Aufnahme adeliger Familien ein Mittel städtischer Territorialpolitik.
  
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Die fürstliche Herrenschicht des Reiches, welche sich im ausgehenden 14.Jahrhundert in einer scharfen politischen Frontstellung gegenüber den Städten befand, versuchte, die Verbindung von Adel und Stadt aufzulösen. So verpflichtet der Reichsfrieden von Eger (1389) die Städte, den in den Mauern angesiedelten Adel aus dem Bürgerrecht zu entlassen. Das adlige Ausbürgertum wurde im 14.Jahrhundert zunehmend durch militärische Bündnisverträge ersetzt.
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Die in den Städten mit Bürgerrecht versehenen verbliebenen Adeligen mußten im Gegenzug auf die Wahrnehmung ihrer Rechte und Privilegien in der landesherrlichen Ritterschaft verzichten, sie wurden Erbmänner. Dies wirkte sich auch auf die Besetzung des Domkapitels durch Adelige aus, den Erbmännern wurden die Präbanden verwehrt. Den Verzicht auf diese Rechte versuchten mittlerweile durch Handel begüterte Erbmännerfamilien, z. B. in der Stadt Münster, im 18. Jahrhundert wieder rückgängig zu machen.
  
== Einleitung == 
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
 
 
<!-- [[Bild:Karte_Vest1675.jpg]] -->
 
 
 
<!--Karte des Vestes Recklinghausen, Druck aus dem Jahre 1675 -->
 
 
 
<!--=== Siegel === -->
 
 
 
<!-- [[Bild:Siegel_RE-Ritters.jpg]] -->
 
 
 
<!--Siegel der Landstände (Ritterschaft und Städte) des Vestes Recklinghausen -->
 
 
 
<!--== Allgemeine Information ==  -->
 
<!-- Hier: Beschreibung des Kreises, Gr&ouml;sse, Bev&ouml;lkerung usw.) -->
 
 
 
=== Politische Einteilung ===
 
 
 
== Historische Gerichtsbezirke ==
 
Erste Verwaltungsstrukturen des historischen Reichsgebietes bildeten ursprünglich sicherlich Gerichtsbezirke, so auch im Westmünsterland. Ziemlich deutlich erkennen wir folgende Gerichte:
 
 
 
'''Gogericht Homborn''', es beinhaltete ursprünglich wohl die Kirchspiele Borken, Ramsdorf, Heiden, beide Reken, Raesfeld und Gemen.(später dann auch Stadtlohn, Südlohn, Gescher, im Besitz der Familie von Barnsfeld zu Ramsdorf). Die Familie von Barnsfeld schrieb sich ursprünglich von Bermentvelde und war ein Abzweig der Werences. Der Ritter Herman v. Bermentvelde, dictus Werence (1262 / 98) war ein Sohn des Adolf Werence.
 
 
 
'''Gogericht Gescher''' (um 1155 von Stadtlohn abgetrennt, später zu Homborn, im Besitz der Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf)
 
 
 
'''Gogericht Stadtlohn''' (um 1155 mit Lon, Winterseijk, Aalten, Varsseveld, Zelhem und Hengelo, später  -vor 1531- zu Homborn im Besitz der Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf)
 
 
 
'''Gogericht Südlohn''' (1231 von Stadtlohn abgetrennt, im Besitz der Familie von Barnsfeld, später -vor 1531- zu Homborn)
 
 
 
'''Gogericht  Ostendorf zu Lippramsdorf''', wahrscheinlich eine jüngere Abspaltung von Homborn, im Besitz der Familie von Ostendorf / Werence / Bitter.
 
 
 
'''Gogericht Lembeck''', wahrscheinlich eine jüngere Abspaltung von Homborn, im Besitz der Familien Werence, von Lembeck, von Gemen zu Döring. Es umfaßte ursprünglich die Herrlichkeiten Lembeck, Lippramsdorf und Raesfeld.
 
 
 
'''Gogericht Bocholt''' mit den Kirchspielen Bocholt, Rhede, Dingden, Brünen, Bredenahle / Anholt und die Bauerschaft Suderwick im Kspl. Dinxperlo, im Besitz der Familie von Dingden.
 
 
 
== Amtsverwaltung ==
 
 
 
Das '''Amt auf dem Brahm''' umfaßte 1380 die Gerichte von Borken, (Lip-)Ramsdorf, Homborn, Stadtlohn und Gescher "up desser syt der Rederbruggen (zwischen Rhede und Borken)".
 
 
 
Nach der Willkommenschatzung von 1498 lagen im Amt auf dem Brahm die Kirchspiele Borken, Erle, Gescher, Heiden, Hervest,  Holsterhausen,  Lembeck,  Lippramsdorf,  Raesfeld, Ramsdorf, Reken, Rhade, Altschermbeck, Stadtlohn, Südlohn,  Velen,  Weseke und  Wulfen .
 
 
 
Zusätzlich kamen später in dem  zum Amt Ahaus erweiterterten Verwaltungsbezirk die Kirchspiele Ahaus, Alstätte, Vreden und Wüllen mit hinzu.
 
 
 
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=== Kirchspiele im Amt Ahaus ===
 
 
 
  [[Ahaus]], [[Alstätte]], [[Altschermbeck]], [[Borken]], [[Erle]], [[Gemen]], [[Gescher]], [[Heiden]], [[Hervest]], [[Holsterhausen]], [[Lembeck]],
 
  [[Lippramsdorf]], [[Raesfeld]], [[Ramsdorf]], [[Reken]], [[Rhade]], [[Stadtlohn]], [[Südlohn]], [[Velen]], [[Vreden]], [[Weseke]]    [[Wuellen]]    [[Wulfen]]       
 
 
 
       
 
=== Kirchliche Einteilung ===
 
 
 
'''Archidiakonat Winterswick'''
 
 
 
Das ältere Archidiakonat Bocholt gehörte ursprünglich zu den Einküften des Domdechanten. Es umfaßte neben Bocholt auch Dinxperlo, Brodenahle (Anholt), Ramestorpe (Ramsdorf), Velen, Reken und Schermbeck. Damit gehörte es um 1230 zu den Pfründen des Domkapitulars Johan Werence. Dieser legte die Grundlagen für die strukturelle Neuorganisation im Westmünsterland. Ihm gelang, mit Billigung des Papstes, die Verschmelzung der Archidiakonate „auf dem Braam“ und Bocholt zum neuen Archidiakonat Winterswijck, was zur erheblichen Verbesserung seiner Einkünfte führte.
 
 
 
Zum Archidiakonat Winterswick gehörten nach der Vereinigung aus dem Westmünsterland um 1660 die Kirchspiele Altschermbeck, Borken, Brünen, Dingden, Erle, Gemen, Groß Reken, Heiden, Holtwick, Klein Reken, Osterwick, Raesfeld, Ramsdorf, Velen und Weseke.(Akten im Bestand  St. Remigius zu Borken des Generalvikariats). Das Großkirchspiel Winterswijk selber beinhaltete die Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld mit Silvolde und Dinxperlo und lag damit einerseits in der Herrschaft Bredevoort.
 
 
 
Zum Archidiakonat des Domdechanten gehörten zeitweilig damals auch die Kirchspiele  Gescher, Holtwick bei Coesfeld, Osterwick, Burgsteinfurt, Büren und Schepsdorf.
 
 
 
Der vorgenannte Johan Werence gehörte von 1220 / 1266 dem Domkapitel zu Münster an, von 1250 / 63 als Domthesaurar und 1263 / 66 als Domdechant des alten Domes und Archidiakon in Billerbeck, mit den Kirchspielen Billerbeck, Darfeld und Holthausen. Er war Probst in Friesland, Archidiakon von Vreden, mit Ottenstein, und auch der Rekener Amtshof des Hochstiftes Münster trug zu seinem Einkommen bei.
 
 
 
In diesem südlichen Teil des Westmünsterlandes war im 13. Jahrhundert der adelige Familienverband Werence / Bitter beherrschend. Zumindest seit 1217 war Bernhard Werence Domherr zu Münster. Seine Familie hatte sich um die Stadtwerdung von Bocholt und Borken bemüht und war in der kirchlichen, wie auch in der weltlichen Verwaltung des Hochstiftes Münster gleichermaßen präsent und mit ihr verflochten.
 
 
 
Aus der Zeit stammt wohl auch der Wer(e)nser – Zehnte, ein kleiner Zehnter und früherer Kirchenzehnter in Teilen des Kirchspiels Lippramsdorf. Der Münsterische Amtshof Reken, zu dem Teile des späteren Amtes Ahaus gehörten, unterstand zeitweise dem Domkanoniker Johan de Rethe aus der Familie Bitter, dictus de Rethe (1253 / 77), welcher der Werence Sippe entstammte.
 
 
 
Ein Register sämtlicher Urkunden und Akten des Archidiakonats des Domdechanten befindet sich in den Beständen des Generalvikariats zu Münster unter Dülmen, Pfarrkirche St. Victor.
 
 
 
'''Archidiakonat des  Domthesaurars'''
 
 
 
Im Norden tangierte das Archidiakonat des Domthesaurars das Kreisgebiet. Es umfaßte 1660 die Kirchspiele Albachten, Alverskirchen, Alstätte, Epe, Gronau, Heek, Leer, Nienborg, Ottenstein, Rhede, Roxel, Vreden, Wessum, Wüllen und in Holland noch Aalten, Borculo, Dinxperlo, Groenlo, Hengelo, Lichtenvoorde, Neede, Zilvolden und Varsseveld.
 
 
 
'''Archidiakonat des  Vizedomus'''
 
 
 
Zum Archidiakonat des Vizedomus im Hochstift Münster gehörte um 1660 Ascheberg, Bork, Bösensell, Darup, Everswinkel, Haltern, Handorf, Hullern, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Nordkirchen, Ostbevern,  Rhade, Rorup, Stromberg, Südkirchen, Telgte, Westbevern, Wulfen und ferner in Holland Eibergen und Geistern.
 
 
 
<!-- oder stattdessen: -->
 
<!-- === Kirchliche Zugehörigkeit === -->
 
==== Datenerfassung von Kirchenbüchern====
 
 
 
[http://wiki.genealogy.net/index.php/KB-Datenerfassungen/Nordrhein-Westfalen/Kreis_Borken    Zur Vermeidung von Doppelarbeit bei der Erfassung von Daten aus Kirchenbüchern und kirchlichen Akten, so wie zur Schonung der Bestände, werden die von Verkartern oder Verkartergruppen bearbeiteten Bestände im Vest und Kreis Recklinghausen erfaßt.]
 
 
 
==Geschichte==
 
 
 
'''Politischer Aufbau des Amtes Ahaus bis 1803'''
 
Zum Amt Ahaus gehörten 24 Pfarreien bzw. Kirchspiele, denn die Pfarreien bildeten, von unserem Standpunkt aus gesehen, eine kommunalpolitische Einheit: das Kirchspiel. Ursprünglich setzte sich das Amt Ahaus aus der ehemaligen Herrschaft Ahaus, dem Amt "Auf dem Bram", der Herrlichkeit Lembeck sowie aus den beiden Patrimonialgerichten Raesfeld und Lippramsdorf zusammen. Die beiden Ämter Ahaus und "Auf dem Bram" wurden endgültig im 16. Jahrhundert verschmolzen. Die zugehörigen Kirchspiele unterstanden ausschließlich fürstlich münsterischen Gerichten. 
 
 
 
Bis zur Aufhebung des Fürstbistums Münster (1803) spielte die Herrlichkeit Lembeck eine Sonderrolle. Mit dem Besitztum des Hauses Lembeck waren wesentliche Hoheitsrechte, u.a. die Landfolge, verbunden. Zur dieser Herrlichkeit gehörten die Kirchspiele Altschermbeck, Erle, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Rhade und Wulfen.
 
 
An Lembeck grenzte die Herrlichkeit Ostendorf, wie Lembeck besaß auch sie wesentliche Hoheitsrechte, darunter die Hochgerichtsbarkeit, Steuerrechte, den Freistuhl in der Kusenhorst, die Landfolge zumindest im Kirchspiel Lippramsdorf und darüber hinaus auch die Koppeljagd im größten Teil des ehemaligen Amtes auf dem Brahm, bis hin zum Dorf Heiden, den Wildpferdefang in der Hohen Mark und den Krebsfang im Heubach im Norden von Reken.
 
 
 
Innerhalb des Amtes Ahaus lag die Herrschaft Gemen. Hoheitsmäßig gehörten zu ihr die beiden Bauerschaften Gemenwirthe und Gemenkrückling.
 
 
 
Letztere Bauerschaft war aber auch ein Bestandteil des Kirchspieles Ramsdorf und unterstand daher dem münsterischen Gericht Südlohn. Gemenwirthe unterstand dagegen dem münsterischen Gericht Weseke, gehörte aber zur Pfarrei Borken.
 
 
Ahaus, Borken, Ottenstein, Ramsdorf, Stadtlohn und Vreden waren Städte bzw. Minderstädte. Weiterhin gab es noch die Freiheiten Lippramsdorf, Raesfeld, Südlohn und Velen.
 
 
 
Das Amt Ahaus bestand aus folgenden Kirchspielen und Bauerschaften:
 
 
 
1. Kirchspiel Ahaus mit der Stadt und Bauerschaft Ammeln
 
 
 
2. Kirchspiel Alstätte mit den Bauerschaften Dorf, Kirchspiel, Brook, Waldhaus (nach 1679)
 
 
 
3. Kirchspiel Altschermbeck mit den Bauerschaften Dorf (Unterbauerschaft Buschhausen),  Emmelkamp, Üfte, Rüste
 
 
 
4. Kirchspiel Borken mit der Stadt und den Bauerschaften Borkenwirthe, Gemenwirthe, Grütlohn, Hoxfeld, Marbeck, Rhedebrügge, Westenborken
 
 
 
5. Kirchspiel Erle mit den Bauerschaften Dorf, Oestrich, Westrich
 
 
 
6. Kirchspiel Gemen mit den Bauerschaften Wirthe - bis 1700, Gemenwirthe ("binnen Wirthe" ) ab 1700, Gemenkrückling ("buten Wirthe") ab 1700
 
 
 
7. Kirchspiel Gescher mit den Bauerschaften Büren, Estern, Harwick, Tungerloh – Kapellen, Tungerloh – Pröbsting
 
 
 
8. Kirchspiel Heiden mit den Bauerschaften Dorf, Leblich Nordick, Drögen Bockholt
 
 
 
9. Kirchspiel Hervest mit den Bauerschaften Dorf Orthöve, Wenge
 
 
 
10. Kirchspiel Holsterhausen
 
 
 
11. Kirchspiel Lembeck mit den Bauerschaften Dorf , Beck, Stroick, Endeln, Lasthausen, Wessendorf
 
 
 
12. Kirchspiel Lippramsdorf mit den Bauerschaften Dorf , Eppendorf, St. Annaberger, Kusenhorst, Freiheit, Greving
 
 
 
13. Kirchspiel Raesfeld mit den Bauerschaften Dorf, Dorfbauerschaft
 
 
 
14. Kirchspiel Ramsdorf mit den Bauerschaften Bleking, Holthausen, Krückling, Ostendorf
 
 
 
15. Kirchspiel Reken mit den Bauerschaften Hülsten, Kirchbauerschaft, Klein Reken, Groß Reken, Middelbauerschaft
 
 
 
16. Kirchspiel Rhade
 
 
 
17. Kirchspiel Stadtlohn  mit dem Wigbold Stadtlohn und den Bauerschaften Almsick, Estern, Hengeler, Hundewick, Wenningfeld, Wessendorf
 
 
 
18. Kirchspiel Südlohn mit den Bauerschaften Eschlohn, Nichtern, Unterbauerschaft Oeding
 
 
 
19. Kirchspiel Velen mit den Bauerschaften Nordvelen, Waldvelen
 
 
 
20. Kirchspiel Vreden mit den Bauerschaften Ammeloe, Ammeloehövener, Doemern, Ellewick, Gaxel, Hörsteloe, Köckelwick, Krosewick, Lünten, Mast, Wennewick
 
 
 
21. Kirchspiel Weseke mit den Bauerschaften  Averesch, Graes
 
 
 
22. Kirchspiel Wessum Bauerschaften  Averesch, Graes
 
 
 
23. Kirchspiel Wulfen mit den Bauerschaften Dorf, Dimke, Deuten
 
 
 
24. Kirchspiel Wüllen mit den Bauerschaften: Barle, Ortwick, Quantwick, Sabstätte.
 
 
 
Am 24.3.1803 beschloß der Reichsdeputationshauptschluß die Auflösung des Fürstbistums Münster und die landesherrliche Hoheit des Fürstbischofs von Münster endete.  Die Fürsten  [[Salm-Salm]] und  [[Salm-Kyrburg]] erhielten die bisher bestehenden
 
Ämter Ahaus und Bocholt (Fürstentum Salm) Hier begann die Übergangszeit  der politischen Neuorganisation
 
 
 
Die Geschichte des Kreises Borken als Folgeinstitution der Ämter Ahaus und Bocholt ist unter dem Artikel [[Kreis Borken]] ausführlich dargestellt.
 
 
 
== Bibliografie Archidiakonate ==
 
 
 
Westfälische Frömmigkeitskultur (Archidiakonate) im Wandel der Frühen Neuzeit / Andreas Holzem 2002 
 
 
 
Spätmittelalterliche Kirchenverwaltung und Pfarrseelsorge im Kölner Archidiakonat Xanten / von Wilhelm Janssen 2000 
 
 
 
Die Patrozinien im Kölner Grossarchidiakonat Xanten / Wilhelm Stuewer Bonn : Röhrscheid, 1938 
 
 
 
Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des Archidiakonats und Stifts Xanten Bonn : Röhrscheid, 1937 -
 
 
 
Die Landpfarrei im Archidiakonat Xanten um 1500 / von Dieter Scheler 1998 
 
 
 
Die Einführung der Reformation im Archidiakonat Lübbecke / von Werner Kreft 2003 
 
 
 
Das Dortmunder Archidiakonat (Komissariat Recklinghausen)  / von J. Mooren Köln [u.a.] : Schwann, 1853 
 
 
 
Die Kölner Archidiakonate in vor- und nachtridentinischer Zeit / von August Franzen Münster/Westf. : Aschendorff, 1953 (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte ; 78/79) 
 
 
 
Die Entstehungsgeschichte der Trierer Archidiakonate / von Hubert Bastgen Egelsbach : Hänsel-Hohenhausen, 1990 
 
 
 
Die Entstehungsgeschichte der Trierer Archidiakonate Breslau, Univ., Diss., 1906 , 1906 
 
 
 
Visitation und Send im Archidiakonat Bonn / bearb. von Thomas P. Becker ; Claudia Beckers-Dohlen ; Annastina Kaffarnik Siegburg : Rheinlandia-Verl., 2000 (Ortstermine ; 11) 
 
 
 
Bischof und Archidiakon / von Manfred Heim. St. Ottilien : EOS-Verl., 1992  (Münchener theologische Studien : I. Historische Abteilung ; 32) . - (Münchener Universitätsschriften) 
 
 
 
Quellen zur Geschichte des Bistums und Archidiakonats Chiemsee / hrsg. von Manfred Heim St. Ottilien : EOS-Verl., 1994 (Münchener theologische Studien : 1, Historische Abteilung ; 33) . - (Münchener Universitätsschriften : Katholisch-Theologische Fakultät) 
 
 
 
Die schlesischen Archidiakonate und Archipresbyterate bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts / von Bernhard Panzram Breslau : Müller & Seiffert, 1937 
 
 
 
Organizacya archidyakonatu w Polsce / napisał Tadeusz Silnicki We Lwowie : Nakładem Towarzystwa Naukowego, 1927 (Studya nad historya prawa polskiego ; 10,2) 
 
 
 
Z dziejów duszpasterstwa katolickiego w archidiakonacie Opolskim i Głogowskim w czasach owożytnych / Wincenty Urban Warszawa : Akad. Teol. Katol.
 
 
 
==Weiterführende Internetlinks==
 
 
 
[http://www.historischcentrumoverijssel.nl/    Der westliche Teil des Hamalandes reicht bis zur Ijssel. In het Historisch Centrum Overijssel kunt u antwoorden vinden op vragen over de geschiedenis van Overijssel en Zwolle.]
 
 
 
[http://www.graafschap-middeleeuwen.nl/algemeen/inhoud.html  Volledige inhoudsopgave van de Graafschap in de Middeleeuwen Achterhoek en Liemers]
 
 
 
Weitere:
 
[http://www.cbg.nl/  Centraal Bureau voor Genealogie CBG,Familie Wapens]
 
 
 
[http://digiserve.com/heraldry/  Heraldry on the Internet / James P. Wolf]
 
 
 
[http://www.ngw.nl/  INTERNATIONAL CIVIC ARMS]
 
 
 
Webgeschichte: http://www.hamaland-nrw.de/
 
 
 
Webgeschichte: http://www.his-data.de/territor/d/reich1/kreise/westfalen/muenster,bt/ahaus/ahaus,amt,rahmen.htm
 
 
 
Geschichtsportal Westfalen: http://www.westfaelische-geschichte.de
 
 
 
[[Kategorie:Historisches Territorium|Fürstbistum Münster]]
 
[[Kategorie:Fürstbistum Münster|Amt]]
 

Version vom 24. März 2006, 17:25 Uhr

Erbmänner

Erbmänner oder Ausbürger wurden Adlige, Ritter und Edelknappen genannt, die Bürgerrecht erworben hatten, aber eigentlich durch Reichsrecht wieder ausgebürgert werden sollten. Führten zunächt militärische Interessen den landsässigen Adel und die Stadt zusammen, traten kurz darauf schon die gegenseitige militärische Hilfe und die gegenseitige Ergänzung des Schutzes der zunächst unbefestigten Stadt und der ländlichen Burgen in den Hintergrund.

Schon kurz nach Verleihung der Stadtrechte wurde die städtische Gerichtsbarkeit sofort für den Adel attraktiv. Der nächstliegende adelige Inhaber eines Go- oder Freigerichts besetzte alsbald die städtische Richterstelle. Dies war im Mittelalter in Westfalen deswegen interessant, da selbst nach dem Ausklang des Mittelalters der Stadtrichter zugleich als Bürgermeister dem Rat der Zwölflinge in den Städten vorsaß. Dies Bild gibt die Urkundslage zumindest bei den im 13. Jahrhundert gegründeten Städten im Fürstbistum Münster wieder. Dabei ist zu beachten, dass sich hier auch Sprösslinge aus Dynastengeschlechtern bewegten, welche durchaus kein "von" im Namen tragen.

Der Einfluß des Adels in den Städten verstärkte sich mit dem Bau eigener Stadthäuser des Landadels. Dadurch kamen auch kaufmännische Interessen zum Zug. Für größere Städte war die Aufnahme adeliger Familien ein Mittel städtischer Territorialpolitik.

Die fürstliche Herrenschicht des Reiches, welche sich im ausgehenden 14.Jahrhundert in einer scharfen politischen Frontstellung gegenüber den Städten befand, versuchte, die Verbindung von Adel und Stadt aufzulösen. So verpflichtet der Reichsfrieden von Eger (1389) die Städte, den in den Mauern angesiedelten Adel aus dem Bürgerrecht zu entlassen. Das adlige Ausbürgertum wurde im 14.Jahrhundert zunehmend durch militärische Bündnisverträge ersetzt.

Die in den Städten mit Bürgerrecht versehenen verbliebenen Adeligen mußten im Gegenzug auf die Wahrnehmung ihrer Rechte und Privilegien in der landesherrlichen Ritterschaft verzichten, sie wurden Erbmänner. Dies wirkte sich auch auf die Besetzung des Domkapitels durch Adelige aus, den Erbmännern wurden die Präbanden verwehrt. Den Verzicht auf diese Rechte versuchten mittlerweile durch Handel begüterte Erbmännerfamilien, z. B. in der Stadt Münster, im 18. Jahrhundert wieder rückgängig zu machen.