Akte und Aktenkunde: Unterschied zwischen den Seiten

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Der Begriff der '''Akten''', hervorgegangen aus dem Wort '''acta''' des neuzeitlichen Behördenlateins, bezeichnet die '''Gesamtheit des in einer Sache Verhandelten'''. In der frühen Neuzeit findet man auch den Ausdruck '''Handlungen''', der im Begriff '''handlingar''' in den skandinavischen Ländern auch heute noch existiert. Akten als die Gesamtheit der Schriftstücke, die durch ein bestimmtes Amtsgeschäft entstanden sind, können entweder in einem '''[[Aktenheft]] ([[Faszikel]])''', einem '''[[Aktenbund]] ([[Volumen]])''' oder einem '''[[Aktenpaket]] ([[Konvolut]])''' zusammengefaßt sein.  
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Die '''Aktenkunde''' (auch: Aktenlehre, Urkundenlehre) ist diejenige "[[:Kategorie:Historische Hilfswissenschaft]]", die sich mit den Formen und der Entstehungsweise der spätmittelalterlichen und neuzeitlichen [[Akte]]n beschäftigt. Sie übernimmt einen Teil ihrer Methoden aus der [[Diplomatik|Diplomatik (Urkundenlehre)]], hat jedoch seit Heinrich Otto Meisner ein eigenes Lehrgebäude errichtet.
  
Mit der Zunnahme der Regierungsführung und der Verwaltungstätigkeit entwickelten sich schrittweise aus den Kanzleien des Mittelalters die Behörden der Neuzeit mit festen Arbeitsgebieten, festen Arbeitszeiten und fester Gliederung in ihren Kompetenzen und ihrer Stellung zum Souverän. Als Ergebnis ihrer laufenden schriftlichen Geschäftsführung entstanden Akten. Die Behördengeschichte ist untrennbar mit der Aktenkunde verbunden, beide zusammen ergeben ein unerläßliches Instrumentarium zur Erforschung der neueren und neuesten Geschichte.  
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Ein Schriftstück, das eine solche neuzeitliche Behörde erreichte, wurde vom entsprechenden Leiter geöffnet (Eingang) und mit dem Eingangsvermerk versehen. Wie wichtig dieser Vorgang war, zeigt die Verfügung Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg (1640-1688) in seinem "Politischen Testament", daß seine Nachfolger alle eingehende Post selber öffnen sollten. Nach dem Vermerk praesentatum wurde das Schriftstück an die zuständige Behörde weitergeleitet, meist mit einer entsprechenden Notiz, bei wichtigen Stücken mit einer Aktenverfügung versehen. Die einzelnen Stufen der Bearbeitung werden aus den Paraphen, den abgekürzten Namenszeichen der Bearbeiter ersichtlich, zumeist verbunden mit Randbemerkungen (die Marginalien des Freiherrn vom Stein nahmen den Umfang eines Konzepts an). Beim Sachbearbeiter entstand daraus ein Antwortkonzept, das nach einer etwaigen Revision mundiert, d.h. in einer Reinschrift verfaßt wurde. Auch beim Abfassen der Reinschrift waren wieder mehrere Bearbeiter beteiligt, die ihre Paraphen an den Rand setzten. Die Reinschrift wurde unterschrieben, also vollzogen. Diese vollzogene Reinschrift heißt Ausfertigung. Das Konzept und der Eingang wurde mit dem Vermerk z.d.A. (zu den Akten) versehen und der Registratur übergeben. Dort erhielt es eine Signatur, das sogenannte Aktenzeichen, wurde in ein chronologisch geführtes Buch eingetragen und konnte je nach Bedarf wieder abgerufen werden. In der Registratur können Akten nach dem Prinzip der Serie (chronologische Reihung) oder dem der Sachakte (sachliche Gliederung Dossier) geordnet sein
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Die analytische Aktenkunde untersucht die inneren und äußeren Formen der Akten. Die genetische Aktenkunde untersucht den Entstehungsprozeß der Akten. Die systematische Aktenkunde stellt eine Typologie der Akten auf.
  
zitiert aus:<br />'''"Die Geschichtlichen Hilfswissenschaften stellen sich vor"''', Zweite, veränderte Auflage 1987; Redaktion und Layout: Wolfgang Bildt, Rita Haub; Ludwig-Maximilian-Universität, München
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Wegen ihrer ganz eigenständigen äußeren Form und wegen ihres Charakters als systematische Zusammenstellung einer Vielheit von Einzelinformationen werden die [[Amtsbuch|Amtsbücher]] inzwischen von den Akten getrennt von der [[Amtsbücherkunde]] erforscht.
  
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==Literatur==
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*Heinrich Otto Meisner: ''Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918'', Göttingen 1969.
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*Jürgen Kloosterhuis: ''Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium'', in: [http://www.geschichte.uni-muenchen.de/ghw/AfD Archiv für Diplomatik] 45 (1999), S. 465ff.
  
siehe auch: [[Aktenkunde]]
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{{Vorlage:Vorlage_Wikipedia|Aktenkunde}}
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[[Kategorie:Historische Hilfswissenschaft]]

Version vom 24. März 2006, 20:41 Uhr

Die Aktenkunde (auch: Aktenlehre, Urkundenlehre) ist diejenige "Kategorie:Historische Hilfswissenschaft", die sich mit den Formen und der Entstehungsweise der spätmittelalterlichen und neuzeitlichen Akten beschäftigt. Sie übernimmt einen Teil ihrer Methoden aus der Diplomatik (Urkundenlehre), hat jedoch seit Heinrich Otto Meisner ein eigenes Lehrgebäude errichtet.

Sie wird eingeteilt in

  • die analytische Aktenkunde
  • die genetische Aktenkunde und
  • die systematische Aktenkunde.

Die analytische Aktenkunde untersucht die inneren und äußeren Formen der Akten. Die genetische Aktenkunde untersucht den Entstehungsprozeß der Akten. Die systematische Aktenkunde stellt eine Typologie der Akten auf.

Wegen ihrer ganz eigenständigen äußeren Form und wegen ihres Charakters als systematische Zusammenstellung einer Vielheit von Einzelinformationen werden die Amtsbücher inzwischen von den Akten getrennt von der Amtsbücherkunde erforscht.

Literatur

  • Heinrich Otto Meisner: Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918, Göttingen 1969.
  • Jürgen Kloosterhuis: Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium, in: Archiv für Diplomatik 45 (1999), S. 465ff.


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