Intendant: Unterschied zwischen den Versionen

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;2. Bedeutung: Oberaussicht, Verwaltung, Aufsichtsbezirk  <ref>Quelle: Kiesewetter, Dr. L.: Neuestes vollständiges Fremdwörterbuch (Gkogau 1876) </ref>
 
;2. Bedeutung: Oberaussicht, Verwaltung, Aufsichtsbezirk  <ref>Quelle: Kiesewetter, Dr. L.: Neuestes vollständiges Fremdwörterbuch (Gkogau 1876) </ref>
  

Version vom 14. Juli 2023, 10:17 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Intendant

Amtssprache

  1. Intendant (frz.)
  2. Intendanz


1. Bedeutung
Aufseher, Oberaufseher (besonders bei fürstlichen Höfen, Verwalter)
2. Bedeutung
Oberaussicht, Verwaltung, Aufsichtsbezirk [1]

Beispiel

  • 1674 wurde die Landvogtei Elsass über den aus derzeit 11 Städten bestehenden elsässischen Zehnstädtebund an das Königreich Frankreich abgetreten und im 18. Jahrhundert fest in seine Verwaltungsstruktur integriert. Die französische Krone etablierte ein effektives System der königlichen Verwaltung, das auf den Intendanten basierte. Diese Amtsträger waren direkt dem König unterstellt und hatten weitreichende Befugnisse in den Bereichen Verwaltung, Justiz und Finanzen.

Fußnote

  1. Quelle: Kiesewetter, Dr. L.: Neuestes vollständiges Fremdwörterbuch (Gkogau 1876)