Geschichte der adligen Familie von Stommel/18: Unterschied zwischen den Versionen

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jre Kindteil Recht Gebüyrund erstenfuiss, soe jre vom Dode wylant des Erentfesten und fromen
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jre Kindteil Recht Gebüyr vnd ersterfuiss, soe jre vom Dode wylant des Erentfesten und fromen
Euerhartten vom Hirtze Ritte sc. und junffeern. . . jrer Vatter unnd Moder annerstofen und gefallen
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Euerhartten vom Hirtze Ritter sc. vnd junffern . . . jrer Vatter vnnd Moder annerstorfen vnd gefallen
ist, zu schreiben. Und wannhe sie gedachte Junffer Maria also an ire Kindteill und recht gebüyr
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ist, zu schreiben. Vnd wannhe sie gedachte Junffer Maria also an ire Kindteill vnd recht gebüyr
geschrieben; als kann suulchs widder umb zu henden des Ehrentfesten und fromen Wynrichen Raß von
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geschrieben; als kann sulchs widder umb zu henden des Ehrentfesten vnd fromen Wynrichen Raß von
Frenß und Junffern Cornelianen von Hirtz seiner eheligen Hausfrauwen jrem Swager und Suysteren
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Frenß vnd Junffern Cornelianen von Hirtz seiner eheliger Hausfrauwen jrem Swager und Suysteren
auszugain und wie recht zu verzeigen. Und was aiso von obgenannter Junfferen Marien wegen
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auszugain vnd wie recht zu verzeigen. Vnd was also von obgenannter Junfferen Marien wegen
wytters geurkundt wirdt, Ist unser auch gestimpter Junffer Marien unser mit Closter junfferen verschrieben
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wytters gevrkundt wirdt, Ist vnser auch gestimpter Junffer Marien vnser mit Closter junfferen verschrieben
gutter wyst und will. Geloben das auch vor uns vnß Gotzhauß und nachkomende vaste siede
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gutter wyst und will. Geloben das auch vor vns vnß Gotzhauß vnd nachkomende vaste stede
und Unuerbruchlich sunder argelist zu halten. Behaidten uns unserem Gotzhauß und vilgenannter
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vnd vnuerbruchlich sunder argelist zu halten. Behaidten vns vnserem Gotzhauß vnd vilgenannter
junfferen Maria luyde vertrags unsers Rechten. Urkundt der Warheit haben wir Abbatissa und gemeine
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junfferen Maria luyde vertrags unsers Rechten. Bekundt der Warheit haben wir Abbatissa und gemeine
Conuentzjunfferen vorgeschrieben unseren Conuentzingesiegell mit aller unnser wist und willwn capitulariter
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Conuentzjunfferen vorgeschrieben vnseren Conuentzingesiegell mit aller vnnser wist und willwn capitulariter
ann diesen Brief gehangen und versiegelt. In denn jairen unsers herrn Duysent fünfhundert unud
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ann diesen Brief gehangen vnd versiegelt. In denn jairen vnsers herrn Duysent fünfhundert vnud
Seeß unnd vierzig denn Eirsten des Monats July.
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<u>'''Anlage IX.'''</u>
 
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<center>Auszug aus einem Protokollbuch über Städtische, kirchliche und andere<br/> Angelegenheiten zu Mülheim am Rhein.</center>
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<center>Auszug aus einem Protokollbuch über städtische, kirchliche und andere Angelegenheiten zu Mülheim am Rhein.</center>
 
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| ||Anno  1626 (tausend sechshunder sechs und zwanzig) den 9. (neunten)Juny
 
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| ||haben Bürgermeister Paulus von Stambheim, Wilhelm Schmitt, Conrad Paffrhats,
 
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|'''Adam von Stommel'''||Adolf Schultz und Mattheiß Adams den Ersamen Adamen von Stommell dießer
 
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| || Summam von achtzehn Thlr. Cölnisch, Inwendig dieß und scti Bartholomae fest
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| {{NE}}<tt>Anno</tt> 1626 (tausend sechshunder sechs und zwanzig) den 9. (neunten) Juny haben Bürgermeister Paulus von Stambheim, Wilhelm Schmitt, Conrad Paffrhats, Adolph Schultz und Mattheiß Adams den Ersamen Adamen von Stommell dießer Freiheit bürgerliche gerechtigkeit, auf sein pitt vnd begeren verkauft vor die Summam von achtzehn Thlr. Cölnisch, Inwendig dieß vnd <tt>scti Bartholomae</tt> fest woll zu bezahlen, vnd dan zween Ledern Eimern zu behoeff der Freyheitt In sein hauß zu bestellen, wouor Matthias Adams <tt>cauirt</tt>. Zu Urkund den Armen zwey <tt>alb.</tt> vnd anwesenden Herrn einen Reichsdlr altem prauch nach gegeben.
 
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| ||hauß zu bestellen,wouor Matthias Adams cauirt. Zu Urkund den Armen zwey
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| colspan="2" style="text-align:center" | ''Zur Beglaubigung dieses Auzugs.''
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| ||alb. und anwesenden Herren einen Reichsdlr altem prauch nach gegeben.
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<center> Auszug aus dem im Sekretaiat des Königl. Landgerichts zu Cöln beruhenden <br /> Tauf- und Heiraths-Registern der reformirten Gemeinde <br />zu Mülheim am Rhein.</center>
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<center>Auszug aus dem im Sekretariat des Königl. Landgerichts zu Cöln beruhenden Tauf- und Heiraths-Registern der reformirten Gemeinde zu Mülheim am Rhein.</center>
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# <tt>Anno</tt> 1656 den 12. Novembris '''Adam von Stummel''' und Catharina Ronings sein Eheliche Hausfrav sein Jung zu der Dauff gebracht, den nennen lassen Melcher. Die Zeugen seint Melcher Ronings und Melcher Neukirchen. Die Jutt adam des Vaters Mutter.  
|1.|| Anno 1656 den 12.Novembris '''Adam von Stummel''' und Catharina Ronings sein Eheliche
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# Im Jahr 1687 den 28. Februarii sind in den H. Ehestand eingesegnet '''Melchior Stummel''' Bürger und Handelsmann hieselbst weiland Adam Stummel auch hier zu Mülheim gewesenen Bürger und Handelsmann und Catharina Ronings als Eheleute nachgel. ehel. Sohn und Johanna Fuss, Cornely Fuss Papierherrn zu Dumbach und Maria von Net als Eheleute eheliche Tochter.
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# <tt>Anno</tt> 1691 den 25. Februar ward '''Melchior Stummels'' Bürgern und Handelsmann allhier und Johanna Fuss als Eheleute Söhnlein getauft und genannt '''Johann Wilhelm'''. Zeugen waren Wilhelm Platzhof Papierhändler zu Gladbach, Johann Wilhelm Stummels Bürger und Handelsmann hierselbst und Margaretha Schryck Cornelius Fuss Papierhändler in der Dumbach eheliche Hausfrau.
| ||Hausfrav sein Jung zu der Dauff gebracht, den nennen lassen Melcher. Die Zeugen seint Melcher
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<center>''Für die Richtigkeit der Auszüge.''</center>
| ||Ronigs und Melcher Neukirchen, Die Jutt adam des Vaters Mutter.
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|2.||im Jahr 1687 den 28. Februarii sind in den H. Ehestand eingesegnet '''Melchior Stummel''' Bürger
 
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| ||und Handelsmann hieselbst weiland Adam Stummel auch hier zu Mülheim gewesenen Bürger und
 
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| ||Handelsmann und Catharina Ronings als Eheleute nachgel. ehel. Sohn und Johanna Fuss, Cornely  
 
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| ||Fuss Papierherrn zu Dumbach und Maria von Net als Eheleute eheliche Tochter.
 
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|3. ||Anno 1691 den 25. Februar ward '''Melchior Stummels''Bürgern und Handelsmann allhier und
 
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| ||Johanna Fuss als Eheleute Söhnlein getauft und genannt '''Johann Wilhelm'''. Zeugen waren
 
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| ||Wilhelm Platzhof Papierhändler zu Gladbach, Johann Wilhelm Stummels Bprger und Handelsmann  
 
 
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| ||hierselbst und Margaretha Schryck Cornelius Fuss Papierhändler in der Dumbach eheliche
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| Cöln den 25. Januar 1841. || &nbsp;
 
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| ||Hausfrau.
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| style="text-align:center" | Der Landgerichts-Sekretair <br /> '''Thurn.'''
 
 
 
 
<center>Für die Richtigkeit der Auszüge.</center>
 
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<u>'''Anlage XI.'''</u>
 
<u>'''Anlage XI.'''</u>
  
<center>Auszug aus den bei dem Oberbürgermeister-Amt zu Cöln beruhenden <br /> Taufregistern der französichen reformirten Gemeine zu Cöln.</center>
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<center>Auszug aus den bei dem Oberbürgermeister-Amt zu Cöln beruhenden Taufregistern der französichen reformirten Gemeine zu Cöln.</center>
  
1727 geschr. Ein Tausend sieben Hundert und sieben und zwanzig den 7. marty ist geboren Herrn
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{{NE}}1727 geschr. Ein Tausend sieben Hundert und sieben und zwanzig den 7. marty ist geboren Herrn
'''Johann Wilhelm Stummel''' ein sohnlein, und von Herrn Johann Jakob Rintfleisch getauft,
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'''Johann Wilhelm Stummel''' ein Sohnlein, und von Herrn Johann Jacob Rintfleisch getauft,
<tt>presens</tt>Eltester Herr <tt>Doctor</tt>Jacob Daniel de Resteau mit Namen '''Gerhardus Aurelius''', davon
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<tt>presens</tt> Eltester Herr <tt>Doctor</tt> Jacob Daniel de Resteau mit Namen '''Gerhardus Aurelius''', davon
 
Gerhard Fues in Gladbach und Aurelius Manucrith in Mülheim, sodann Maria Wüsten genannt
 
Gerhard Fues in Gladbach und Aurelius Manucrith in Mülheim, sodann Maria Wüsten genannt
 
Bernsau gezeugen gewesen, der höchste Hylige daß Kindt durch sein Bluet und Geist zu seiner Ehren.
 
Bernsau gezeugen gewesen, der höchste Hylige daß Kindt durch sein Bluet und Geist zu seiner Ehren.
 
<tt>prens.</tt> Johannes Teschenmacher Eltester.
 
<tt>prens.</tt> Johannes Teschenmacher Eltester.
  
<center>Für die Richtigkeit des vorstehenden Auszugs.</center>
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<center>''Für die Richtigkeit des vorstehenden Auszugs.''</center>
 
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| Cöln den 25. Januar 1841.
| colspan="2"|Cöln den 25. Januar 1841.|| Das Königl. Oberbürgermeisteramt
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| style="text-align:center" | Das Königl. Oberbürgermeisteramt <br /> {{NE}} '''F. R. von Monschau.'''
 
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jre Kindteil Recht Gebüyr vnd ersterfuiss, soe jre vom Dode wylant des Erentfesten und fromen Euerhartten vom Hirtze Ritter sc. vnd junffern . . . jrer Vatter vnnd Moder annerstorfen vnd gefallen ist, zu schreiben. Vnd wannhe sie gedachte Junffer Maria also an ire Kindteill vnd recht gebüyr geschrieben; als kann sulchs widder umb zu henden des Ehrentfesten vnd fromen Wynrichen Raß von Frenß vnd Junffern Cornelianen von Hirtz seiner eheliger Hausfrauwen jrem Swager und Suysteren auszugain vnd wie recht zu verzeigen. Vnd was also von obgenannter Junfferen Marien wegen wytters gevrkundt wirdt, Ist vnser auch gestimpter Junffer Marien vnser mit Closter junfferen verschrieben gutter wyst und will. Geloben das auch vor vns vnß Gotzhauß vnd nachkomende vaste stede vnd vnuerbruchlich sunder argelist zu halten. Behaidten vns vnserem Gotzhauß vnd vilgenannter junfferen Maria luyde vertrags unsers Rechten. Bekundt der Warheit haben wir Abbatissa und gemeine Conuentzjunfferen vorgeschrieben vnseren Conuentzingesiegell mit aller vnnser wist und willwn capitulariter ann diesen Brief gehangen vnd versiegelt. In denn jairen vnsers herrn Duysent fünfhundert vnud Seeß vnnd vierzig denn Eirsten des Monats July.


Anlage IX.

Auszug aus einem Protokollbuch über städtische, kirchliche und andere Angelegenheiten zu Mülheim am Rhein.
Adam von Stommel
newer Burger.
      Anno 1626 (tausend sechshunder sechs und zwanzig) den 9. (neunten) Juny haben Bürgermeister Paulus von Stambheim, Wilhelm Schmitt, Conrad Paffrhats, Adolph Schultz und Mattheiß Adams den Ersamen Adamen von Stommell dießer Freiheit bürgerliche gerechtigkeit, auf sein pitt vnd begeren verkauft vor die Summam von achtzehn Thlr. Cölnisch, Inwendig dieß vnd scti Bartholomae fest woll zu bezahlen, vnd dan zween Ledern Eimern zu behoeff der Freyheitt In sein hauß zu bestellen, wouor Matthias Adams cauirt. Zu Urkund den Armen zwey alb. vnd anwesenden Herrn einen Reichsdlr altem prauch nach gegeben.
Zur Beglaubigung dieses Auzugs.
Mülheim am Rhein den 29.Januar 1841.
      (L.S.) Der Bürgermeister
P. F. Maaßen.


Anlage X.

Auszug aus dem im Sekretariat des Königl. Landgerichts zu Cöln beruhenden Tauf- und Heiraths-Registern der reformirten Gemeinde zu Mülheim am Rhein.
  1. Anno 1656 den 12. Novembris Adam von Stummel und Catharina Ronings sein Eheliche Hausfrav sein Jung zu der Dauff gebracht, den nennen lassen Melcher. Die Zeugen seint Melcher Ronings und Melcher Neukirchen. Die Jutt adam des Vaters Mutter.
  2. Im Jahr 1687 den 28. Februarii sind in den H. Ehestand eingesegnet Melchior Stummel Bürger und Handelsmann hieselbst weiland Adam Stummel auch hier zu Mülheim gewesenen Bürger und Handelsmann und Catharina Ronings als Eheleute nachgel. ehel. Sohn und Johanna Fuss, Cornely Fuss Papierherrn zu Dumbach und Maria von Net als Eheleute eheliche Tochter.
  3. Anno 1691 den 25. Februar ward Melchior Stummels Bürgern und Handelsmann allhier und Johanna Fuss als Eheleute Söhnlein getauft und genannt Johann Wilhelm'. Zeugen waren Wilhelm Platzhof Papierhändler zu Gladbach, Johann Wilhelm Stummels Bürger und Handelsmann hierselbst und Margaretha Schryck Cornelius Fuss Papierhändler in der Dumbach eheliche Hausfrau.
Für die Richtigkeit der Auszüge.
Cöln den 25. Januar 1841.  
      (L.S.) Der Landgerichts-Sekretair
Thurn.


Anlage XI.

Auszug aus den bei dem Oberbürgermeister-Amt zu Cöln beruhenden Taufregistern der französichen reformirten Gemeine zu Cöln.

      1727 geschr. Ein Tausend sieben Hundert und sieben und zwanzig den 7. marty ist geboren Herrn Johann Wilhelm Stummel ein Sohnlein, und von Herrn Johann Jacob Rintfleisch getauft, presens Eltester Herr Doctor Jacob Daniel de Resteau mit Namen Gerhardus Aurelius, davon Gerhard Fues in Gladbach und Aurelius Manucrith in Mülheim, sodann Maria Wüsten genannt Bernsau gezeugen gewesen, der höchste Hylige daß Kindt durch sein Bluet und Geist zu seiner Ehren. prens. Johannes Teschenmacher Eltester.

Für die Richtigkeit des vorstehenden Auszugs.
Cöln den 25. Januar 1841.
      (L.S.) Das Königl. Oberbürgermeisteramt
       F. R. von Monschau.